taz.de -- Nach Urteil zur Silvesternacht in Köln: Verurteilter legt Rechtsmittel ein

Das Gericht hatte einen 26-Jährigen wegen Beihilfe zu sexueller Nötigung mit einem Jahr Haft auf Bewährung bestraft. Jetzt legt sein Anwalt Rechtsmittel ein.
Bild: Zur Silvesternacht in Köln liegen rund 1.200 Anzeigen vor, davon rund 500 wegen Sexualstraftaten

Köln dpa | Das Verfahren gegen einen der Sexualstraftäter der Kölner Silvesternacht muss neu verhandelt werden. Vor rund zwei Wochen war der 26-Jährige vom Kölner Landgericht wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchter Nötigung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Nun hat der Anwalt des Algeriers Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die Rechtsmittel seien dem Sprecher zufolge noch nicht näher begründet. Möglich seien demnach eine Revision aufgrund von vermuteten Rechtsfehlern oder eine Berufung gegen das Urteil. Die Staatsanwaltschaft wiederum habe bereits Berufung eingelegt. Daher werde das Verfahren vor dem Landgericht „komplett neu verhandelt“, erklärte der Sprecher.

Der Angeklagte soll zusammen mit einem 21 Jahre alten Iraker dabei gewesen sein, als zwei Frauen von einer Gruppe Männer sexuell bedrängt wurden. Im selben Prozess war der Iraker wegen sexueller Nötigung ebenfalls zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Es waren die ersten Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts im Zusammenhang mit der Silvesternacht, in der in Köln Frauen massenhaft drangsaliert, ausgeraubt oder sexuell belästigt wurden. Rund 1.200 Anzeigen liegen vor, davon rund 500 wegen Sexualstraftaten.

19 Jul 2016

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