taz.de -- Urteil gegen Deutsche-Bank-Manager: Staat mit CO2-Zertifikaten abgezockt
Exmanager der Deutschen Bank sind wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Es geht um mindestens 140 Millionen Euro.
Frankfurt am Main taz | Ein ehemaliger Topmanager der Deutschen Bank muss wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit CO2-Zertifikaten für drei Jahre in Haft. Dazu verurteilte ihn am Montag das Landgericht Frankfurt. Fünf weitere Angeklagte, ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank, wurden zu Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren sowie Geldstrafen bis zu 200.000 Euro verurteilt. Sie waren laut Ansicht des Richters Gehilfen des Hauptschuldigen.
Bereits im Jahr 2011 waren Exmanager der Bank wegen Steuerbetrügereien beim Handel mit Emissionszertifikaten verurteilt worden. Hintergrund ist, dass es in Deutschland bis vor Kurzem möglich war, sich beim Verkauf und Ankauf von CO2-Zertifikaten die Umsatzsteuer vom deutschen Fiskus rückerstatten zu lassen. Das hatte ein Partner der Deutschen Bank mithilfe der Mitarbeiter gleich mehrfach getan und 850 Millionen Euro Steuern hinterzogen.
Die Mitarbeiter der Deutschen Bank haben sich laut Urteil dabei mitschuldig gemacht, weil sie trotz Warnsignalen und Zweifeln an der Legalität das Ganze weiterbetrieben. Besonders beim Hauptangeklagten H. sieht das Gericht die Schuld als erwiesen an. „Er hatte die Kompetenz und den Überblick“, so der Richter Martin Bach.
Der Exmanager H. hatte den gesamten CO2-Zertifikate-Handel der Deutschen Bank im Inland zu sich nach Frankfurt geholt. Obwohl fast alle anderen Banken in Deutschland aus dem Geschäft ausgestiegen seien, habe er die Sparte weiter vorangetrieben, so das Gericht. Dabei hatte der erfahrene Banker mit einem Emissionshändler zusammengearbeitet, mit dem die Deutsche Bank zuvor wegen mangelnder Seriosität die Geschäfte ausgesetzt hatte.
„90 Prozent der Händler nicht seriös“
„Je tiefer wir gehen, desto ungreifbarer und dünner wird es. 90 Prozent der Emissionshändler sind nicht seriös“, habe der erfahrene Banker gegenüber Kollegen geäußert. Und zudem direkt angesprochen, dass wohl auch die Steuerfahndung vor der Tür stehen könne. Dennoch habe H. die ihm bewussten Risiken gegenüber internen Kontrollgremien heruntergespielt.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nach der Urteilsverkündung erfreut. Sie hatte zwar höhere Haftstrafen gefordert, aber ebenfalls in vier der sieben Fälle auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
„Besonders erfreulich für die Staatsanwaltschaft ist, dass die persönliche Schuld der Angeklagten festgestellt wurde, obwohl es erhebliche organisatorische Mängel aufseiten der Bank gegeben hat“, so Oberstaatsanwalt Thomas Gonder.
H. hatte sich als Einziger für nicht schuldig erklärt, entsprechend plädiert sein Anwalt auf Freispruch. Alle anderen Exmanager hatten ihre Schuld eingeräumt. Der Verteidiger von H. sagte nach dem Prozess: „Wir halten das für falsch. Er hat doch niemals eine eigene Steuererklärung für das betrügerische Unternehmen abgegeben, wie soll er Täter sein können?“ Er kündigte Revision an.
Gegen Exvorstandschef Jürgen Fitschen und den früheren Finanzvorstand Stefan Krause wird noch ermittelt. Sie haben die Umsatzsteuererklärungen unterschrieben.
14 Jun 2016
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