taz.de -- Staatsanwaltschaft prüft Anklage: Ermittlungen wegen Hitlers Buch
Ein Leipziger Verlag will Hitlers „Mein Kampf“ ohne Kommentar herausgeben. Der Eigentümer des Verlags ist einschlägig vorbestraft.
Bamberg dpa/taz | Wegen eines geplanten unkommentierten Nachdrucks von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Ermittlungen eingeleitet. „Es wird geprüft, ob wir Anklage erheben können“, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Gegen wie viele Personen ermittelt wird, wollte der Sprecher nicht sagten – und ebensowenig, ob es sich um Rechtsextreme handelt.
Im Internet wirbt der Leipziger Verlag „Der Schelm“ für die Ausgabe als „unveränderter Nachdruck der im Zentralverlag der NSDAP (…) erschienenen Auflage“ von 1943. Der Verlag stellt sich nach eigenen Angaben damit gegen die kritische Edition des Texts, die das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München Anfang 2016 auf den Markt gebracht hatte.
Der 2014 gegründete Verlag will laut Selbstdarstellung „dem interessierten Publikum und mündigen Staatsbürger besonders bemerkenswerte Publikationen vorkonstitutionellen Schrifttums als wissenschaftliche Quellentexte zur kritischen Bewertung“ vorgelegen. Dafür bietet er zum Beispiel die antisemitische Hetzschrift „Der internationale Jude“ von Henry Ford an.
Der Eigentümer des Verlags ist Adrian Preißinger. Er wurde schon Ende 2002 vom Dresdner Landgericht wegen des Vertriebs rechtsextremistischer Druckerzeugnisse und Musik zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Damals war er Produzent der Neonazi-CD „Noten des Hasses“.
Preißinger bestätigte nun, er wolle Hitlers Buch im Sommer herausbringen. In welcher Auflage und wo es gedruckt werden soll, wollte er nicht sagen. Er könne über Bestellungen nicht klagen. Laut Verlagsankündigung hat „Fredrick Toben, der Leiter des Buchverlages des Adelaide-Instituts, zu der Neuauflage ein kleines Vorwort beigesteuert.“ Der deutschstämmige Australier Toben ist Rechtsextremist und Holcaustleugner.
Ende 2015 waren die Urheberrechte an Hitlers Buch ausgelaufen, mit denen der Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger einen Nachdruck in Deutschland bis dato verhinderte. Die Justizminister der deutschen Bundesländer haben entschieden, dass die unkommentierte Verbreitung von „Mein Kampf“ auch nach dem Auslaufen der Urheberschutzfrist in Deutschland verboten bleiben soll.
25 May 2016
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