taz.de -- Kommentar Argentiniens Schuldenstreit: Einigung mit Anhang

Argentinien will seine Anleiheschulden begleichen. Ein faires Insolvenzrecht wird der Staat aber auch in Zukunft nicht haben.
Bild: Spricht über die schriftliche Einigung: der Mediator des US-Gerichts Daniel Pollack

Argentiniens Kampf gegen die Geierfonds ist zu Ende. Mit dem rechtskonservativen Mauricio Macri zog auch das Versprechen in den Präsidentenpalast ein, den Schuldenstreit mit den US-Hedgefonds zu beenden. Für Macri und seine Ministertruppe aus ehemaligen Managern und Bankern war die unerbittliche Haltung von Amtsvorgängerin Cristina Kirchner gegen eine Einigung mit den Gläubigern nur noch ideologischer Ballast, der vom Weg zurück auf die internationalen Finanzmärkte schnellstens weggeräumt werden musste. Koste es, was es nun mal kostet.

[1][Die US-Hedgefonds haben auf lediglich 25 Prozent ihrer angelaufen Forderungen verzichtet]. Damit zeigen sie auch jenen Gläubigern den Mittelfinger, die sich bei den Umschuldungsprogrammen von 2005 und 2010 mit bis zu 70-prozentigen Abschlägen auf ihre Forderungen einverstanden erklärten. So ist die Einigung auch ein Rückschlag für ein faires staatliches Insolvenzrecht, bei dem Gläubiger Abstriche von ihren Forderungen machen müssen, dafür aber immerhin eine Gleichbehandlung erwarten dürfen.

Argentiniens alte Regierung hatte genau darauf gedrängt, als auf ihre Initiative hin die Vollversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 eine Reihe von Prinzipien billigte, die als Rahmen eines verbindlichen Systems für die Restrukturierung der Schuldenlast souveräner Staaten dienen sollten. Der wichtigste Punkt: Eine von der Mehrheit der Gläubiger akzeptierte Neuregelung des Schuldendienstes soll nicht durch einzelne Gläubiger vor Gericht angefochten werden können, die mit der Regelung nicht einverstanden sind.

Wäre dieser Punkt international verbindliche Praxis, wären den Hedgefonds zumindest juristisch die Hände gebunden. 136 Staaten stimmten dafür, 41 enthielten sich. Die nur sechs Gegenstimmen kamen von den USA, Großbritannien, Kanada, Japan, Israel und Deutschland. Verbindlichen Charakter hat das UN-Votum jedoch nicht – und das Interesse der internationalen Gemeinschaft daran scheint erloschen zu sein.

1 Mar 2016

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Jürgen Vogt

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