taz.de -- Brandanschlag auf Flüchtlingshaus: Nun doch Anklage wegen Mordes

Im Oktober zündeten zwei Männer ein von Flüchtlingen bewohntes Haus an. Die Staatsanwaltschaft sah darin nur schwere Bandstiftung. Das Gericht sieht das anders.
Bild: Bei dem Schwelbrand im Oktober wurde niemand verletzt

ALTENA/HAGEN dpa | Nach einem Brandanschlag auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena in Nordrhein-Westfalen droht zwei Männern eine Anklage wegen versuchten Mordes. Die bisher zuständige Strafkammer des Landgerichts Hagen hält die Anklage der Staatsanwaltschaft nur wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung nicht für ausreichend. Bei dem Schwelbrand im Oktober war niemand verletzt worden.

Nach Einschätzung des Gerichts ist eine Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen wahrscheinlicher. Deshalb habe sie den Fall an das für Mordprozesse zuständige Schwurgericht weitergereicht, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.

Die beiden 23 und 25 Jahre alten Männer aus der Nachbarschaft der Flüchtlingsunterkunft waren kurz nach dem Brand festgenommen worden. Einem von Landgerichts-Strafkammer eingeholten Gutachten zufolge war das Feuer nach der Brandstiftung für die Männer nicht mehr kontrollierbar.

Es sei deshalb davon auszugehen, dass sie damit absichtlich die Möglichkeit in Kauf genommen hätten, dass Menschen durch den Brand sterben, sagte der Gerichtssprecher.

Brandanschläge 2015

Bestätigte Brandanschläge, mutmaßliche und solche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Brandstiftung handelt, werden in [1][dieser Liste] aufgezählt und auf [2][dieser Karte] dargestellt. Die Liste wird immer wieder aktualisiert.

28 Jan 2016

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