taz.de -- Zimmer für Geflüchtete: Gutes Herz allein reicht noch nicht

Zimmer an Flüchtlinge zu vergeben, ist in der Regel einfach. Einige rechtliche Dinge muss man allerdings beachten. Ein Überblick.
Bild: Könnte es bequemer haben: ein Afghane auf einer Bierbank in Bayern.

Berlin taz | Wer ein Zimmer zur Untermiete frei hat und dies an einen Flüchtling vermieten will, hat mehrere Möglichkeiten: Der einfachste Weg besteht darin, ein Zimmer an einen anerkannten Flüchtling mit Schutzstatus zu vergeben – ganz legal mit Untermietvertrag und Kündigungsfristen. Dann zahlt gegebenenfalls das Jobcenter die Miete. Man kann beispielsweise über WG-Portale oder örtliche Flüchtlingsinitiativen einen Bewohner oder eine Bewohnerin suchen.

Bei der vom Jobcenter übernommenen Miete gibt es Höchstgrenzen wie für alle Hartz-IV-Empfänger. Für eine Person in Berlin etwa sind es maximal 364,50 Euro bruttokalt im Monat.

Will man an Wohnungssuchende vermieten, die sich noch im Asylverfahren befinden, wird es schwieriger. Diese Flüchtlinge sollen laut Gesetz eigentlich in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. In einigen Städten wie Berlin ist es aber dennoch möglich, an Flüchtlinge im Asylverfahren private Wohnungen und Zimmer zu vermieten.

In Berlin etwa zahlt die Sozialbehörde LaGeSo dann die Miete. Dort kann man beim [1][Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk] für diese Flüchtlinge ein Zimmer anbieten. Viele Vermieter hätten zwar gerne Frauen als Mitbewohnerinnen. „Wir brauchen aber vor allem Zimmer für alleinstehende Männer“, sagt Sophia Brink vom EJF.

Bei einer Untervermietung in Berlin über das LaGeSo müssen der Hauptmietvertrag und die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung vorgelegt werden. Die Miete für das Zimmer muss nachvollziehbar sein, anteilig zur Hauptmiete. Eine Abrechnung nach Tagessätzen gibt es nicht.

Vermittler kommen nicht mehr hinterher

Bundesweit vermittelt das privat mit Spendengeldern betriebene Portal „[2][Flüchtlinge Willkommen]“ Zimmer. Die vier MitarbeiterInnen sammeln die Angebote über das Internet und versuchen dann, über örtliche Flüchtlingshilfsorganisationen und Ehrenamtliche passende Bewohner zu finden.

Allerdings ist das Portal im Moment so überlastet, dass Angebote aus dem ländlichen Raum nicht mehr bearbeitet werden können, sagt Portal-Gründerin Mareike Geiling. Sie rügt: „Die Kommunen delegieren eine Vermittlungsaufgabe an uns, die sie eigentlich selbst übernehmen müssten.“

Das Portal vermittelt auch Flüchtlinge als Mitbewohner, die keine Miete zahlen können, weil sie nicht berechtigt sind, in Privatunterkünften zu wohnen oder sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Miete wird dann durch Spenden aufgebracht oder die Leute wohnen mietfrei. Einen richtigen Untermietvertrag gibt es hier nicht, aber das Zimmer sollte für mindestens drei Monate zur Verfügung gestellt werden.

Seit Gründung des Portals im November gab es 1.200 Anmeldungen mit Angeboten, erzählt Geiling. Es kam aber nur zu 65 Vermittlungen. Viele Anbieter meldeten sich nur einmal und dann nicht mehr, bedauert die Gründerin. Wenn ein Untermietverhältnis verbindlich werden und nicht nur ein wohltätiges Gefühl vermitteln soll, springen viele dann doch ab.

11 Aug 2015

LINKS

[1] http://www.ejf.de
[2] http://www.fluechtlinge-willkommen.de

AUTOREN

Barbara Dribbusch

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