taz.de -- Kommentar Suizid im Knast: Fahrlässigkeit ist nicht zu leugnen

Justitzsenator Till Steffen muss sich wegen des Suizids des Georgiers David M. verantworten. Den Schlamassel hat ihm aber CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus eingebrockt
Bild: Ein Gefangerner in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand

In den ersten Amtstagen hatte der grüne Justizsenator Till Steffen eine sensible Phobie, wenn am Wochenende sein Dienst-Handy klingelte: dass etwas Schlimmes in irgendeinem Gefängnis passiert sein könnte. Nun damals hatte er den Justizapparat gerade von dem CDU-Hardliner Carsten Lüdemann übernommen. Doch nun trägt Steffen seit zwei Jahren die Verantwortung selbst und David M. ist tot. Fast zwei Wochen brauchte der grüne Senator, um sich zum Suizid zu äußern - mit der staatsmännischen Erklärung, dass er sich vor seine Gefängnismitarbeiter stellt.

Doch dass etwas gehörig schief gelaufen ist und fahrlässig gehandelt wurde, ist wohl nicht zu leugnen. Da wird ein vermeintlicher 17-Jähriger in Abschiebehaft genommen, der Psychologe schließt eine Selbsttötung nicht aus, David M. geht aus Verzweiflung in den Hungerstreik, um gegen Festnahme und Abschiebung zu protestieren und plötzlich erklären ihn Gefängnismitarbeiter nach ein paar Gesprächen für stabil. Einen Hungerstreik macht keiner aus Diät-Gründen.

Zugegeben. Den Schlamassel hat Steffen CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus eingebrockt, der mit seiner rigiden Abschiebepolitik derartige Verzweiflungstaten provoziert. Doch in Hamburg sind die Grünen Regierungspartner. Da reichen keine Bekundungen, eigentlich gegen Abschiebehaft zu sein.

18 Mar 2010

AUTOREN

Schneider

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