taz.de -- Google weiter in der Kritik: "Monopolähnliche Ansätze"

Die innenpolitische Sprecherin der FDP erachtet Google als Fall für das Kartellamt. Kritik äußert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Bild: Monopolist Google?

BERLIN taz | Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, hat schon vor Monaten einen Einspruch an Google geschickt, sodass ihr Wohnhaus beim Straßenbilderdienst Street View nicht zu sehen sein wird. Dabei stellt der Dienst "für sich genommen kein unlösbares Datenschutzproblem dar", findet Piltz. "Kritisch wird die ungestüme Datensammelei einzelner Unternehmen dort, wo Daten zum Zwecke personalisierter Werbung aus unterschiedlichen Quellen im Hintergrund zusammengeführt und Profile der Betroffenen erstellt werden", sagte sie der taz.

Aus diesem Grund fordert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Firmen zu verbieten, solche Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Piltz geht noch weiter. "Die marktbeherrschende Stellung von Google zeigt geradezu monopolähnliche Ansätze", sagte sie. "Ein Sachverhalt, mit dem sich nicht nur Datenschützer, sondern womöglich auch das Kartellamt befassen sollte."

Google betreibt neben seiner Suchmaschine auch Geodienste wie "Street View" und "Google Earth". Dazu kommen die Videoplattform "YouTube", das Handybetriebssystem "Android", das soziale Netzwerk "Buzz" oder der Fotodienst "Picasa", der inzwischen eine integrierte Gesichterkennung hat. Sein Geld verdient das US-Unternehmen vor allem mit Internetwerbung. 2009 erzielte Google einen Gewinn von 6,5 Milliarden Dollar.

Seit Google letzte Woche ankündigte, noch in diesem Jahr seinen Straßenbilderdienst Street View auch in 20 deutschen Städten zu starten, tobt eine heftige Debatte um das Unternehmen. Am Donnerstag verlängerte Google Deutschland seine Widerspruchsfrist um vier Wochen. Wer nicht will, dass zum Start von Street View sein Haus im Netz zu sehen sein wird, kann sich bis zum 15. Oktober an Google wenden. Das Unternehmen versprach, Name und Adresse, die man dafür angeben muss, ausschließlich für den Zweck des Widerspruchs zu verwenden.

19 Aug 2010

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Wolf Schmidt
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