taz.de -- Volksentscheid zu Wasserverträgen: Senat setzt Datum fest
Die Verträge zum Verkauf der Wasserbetriebe liegen längst offen. Der Volksentscheid muss aus rechtlichen Gründen dennnoch sein. Er soll am 13. Februar 2011 durchgeführt werden.
Der Volksentscheid über die Offenlegung der Wasserverträge soll am 13. Februar erfolgen. Darauf hat sich jetzt der Senat festgelegt. Es ist bereits der dritte Volksentscheid in Berlin, aber dennoch ein Novum: Denn seine zentrale Forderung - die Veröffentlichung - ist bereits erfüllt. Nachdem die taz die Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe Ende Oktober publik gemacht hatte, hatten auch Senat und die privaten Teilhaber RWE und Veolia die Verträge ins Internet gestellt. Eine Absage aber ist verfassungsrechtlich unzulässig.
Mit der Offenlegung war weitgehend die Forderung der Initiative "Schluss mit den Geheimverträgen" erfüllt. Die hatte über 280.000 Unterschriften und damit deutlich mehr als erforderlich gesammelt, um ein Gesetz durchzusetzen, das genau diese Transparenz erzwungen hätte. Absagen aber lässt sich der Volksentscheid nicht mehr: Liegen die nötigen Unterschriften vor, muss er laut Landesverfassung stattfinden. Das Begehren gehöre nicht mehr den Initiatoren, sondern dem Volk, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag.
Das führt dazu, dass am 13. Februar in 1.200 Abstimmungslokalen rund 10.000 Wahlhelfer auf jene der 2,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner warten werden, die dennoch abstimmen wollen. Die Kosten gab Körting mit 1,6 Millionen Euro an. "Demokratie ist eben teuer", sagte der Innensenator.
Die einzige Möglichkeit, den Volksentscheid und die Millionenkosten zu verhindern, bestünde darin, dass das Abgeordnetenhaus das geforderte Gesetz unverändert übernimmt. Der Senat und die rot-rote Koalition halten aber eine Passage für nicht verfassungsgemäß. Demnach wären alle Verträge, die nicht komplett offengelegt würden, unwirksam. Das aber verstößt für Körting gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem es um Eigentum und Enteignung geht.
Körting geht davon aus, dass im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens RWE und Veolia - sie halten 49,9 Prozent der Anteile der Wasserbetriebe - sofort beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz klagen. "Ich gehe davon aus, dass ich keinen Finger rühren muss", sagte Körting.
Ein erfolgreicher Volksentscheid braucht nicht nur eine Mehrheit, sondern auch die Zustimmung von mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten - rund 640.000. Keiner der beiden bisherigen Volksentscheide erfüllte beide Bedingungen. STEFAN ALBERTI
24 Nov 2010
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