taz.de -- Verbands-Klagerechte: EuGH stärkt Umweltverbände
Die EU-Richter haben entscheiden: Umweltschützer dürfen im Interesse der Allgemeinheit klagen. Damit kann der BUND gegen den Bau eines Kohlekraftwerks in Lünen vorgehen.
STRASSBURG dapd | Entscheidender Sieg für die europäischen Umweltorganisationen: Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klagerechte von Umweltorganisationen deutlich gestärkt.
Künftig dürfen diese auch dann gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn sie selbst nicht als Einzelpersonen von Entscheidung betroffen sind, diese aber möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Bislang waren hier die Klagerechte in Deutschland beschränkt.
In dem den Richtern vorliegenden Fall ging es um den geplanten Bau eines Steinkohlekraftwerkes im nordrhein-westfälischen Lünen. Weil die zuständige Bezirksregierung Arnsberg keine rechtlichen Bedenken gegen den Bau hatte, erteilte sie im Mai 2008 dafür eine Teilgenehmigung. Dies sah der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) anders, da sich im Umkreis von bis zu 8 Kilometern fünf sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete befinden. Er erhob beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Klage auf Aufhebung der Bescheide, weil dies nach seiner Auffassung gegen EU-Recht, nämlich die sogenannte Habitatrichtlinie verstoße.
Umweltverbände als Anwälte der Allgemeinheit
##
Das sah das Gericht ebenso. Allerdings hatten die Richter Zweifel, ob die Umweltorganisation das Recht habe, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen, da diese nicht als Einzelperson in ihren Rechten verletzt war. Die Straßburger Richter räumten dem BUND nun Klagerecht ein. Die Mitgliedstaaten müssten der betroffenen Öffentlichkeit mit einem ausreichendes Interesse einen weiten Zugang zu Gerichten zu gewähren, urteilten sie.
Der BUND begrüßte das Straßburger Urteil als herausragenden Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte. Nun könnten Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa künftig "die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken", erklärte BUND-Vorsitzender Klaus Brunsmeier.
12 May 2011
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu schwach.
Die Deutsche Umwelthilfe erstreitet ein Klagerecht für Verbände im Bereich des gesamten EU-Umweltrechts. ist das eine „Zeitenwende“?
Bund und Länder streiten über ein Gesetz, das die Speicherung von Kohlenstoffdioxid ermöglichen soll. Für die Grünen verspricht das Thema heiß zu werden.
Wegen des Moratoriums und planmäßiger Revisionen sind nur noch sechs AKW am Netz. Strommangel ist nicht erkennbar. Größte Herausforderung: die Spannung im Netz.
Umweltverbände und Anwohner klagen gegen ein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel. Sie fürchten, dass Feinstaub-Grenzwerte überschritten und geschützte Tier- und Pflanzenarten bedroht werden.
SPD und Grüne haben im Fall des Kohlekraftwerk-Schwarzbaus im nordrhein-westfälischen Datteln entschieden: Man will sich erst im nächsten Sommer entscheiden.
Um sein umstrittenes Steinkohlekraftwerk Datteln noch ans Netz zu bringen, setzt der Eon-Konzern auf veraltete Gutachten. Dabei ist der Klimakiller eigentlich überflüssig.