taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Deutsche Euro-Hilfen sind rechtens
1:0 für die Euro-Rettung. Das Karlsruher Richter haben mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Euro-Hilfen Deutschlands abgeschmettert.
KARLSRUHE/BERLIN dpa/afp | Die deutsche Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wiesen die Richter Klagen einer Gruppe von Professoren sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler ab.
Zugleich ordneten die Verfassungshüter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen. Der Hushaltsausschuss muss jedem Schritt zustimmen. Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben.
Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im
Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.
Bei dem Urteil ging es vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder unzulässig beeinträchtigt wird. Die Entscheidung, so wie sie nun gefallen ist, war allgemein erwartet worden.
Der Euro hatte sich vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts leicht erholt. Am Morgen kostete die Gemeinschaftswährung 1,4060 US-Dollar und damit rund einen halben Cent mehr als am späten Vorabend. Ein Dollar war zuletzt 0,7112 Euro wert.
7 Sep 2011
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