taz.de -- Kommentar Tagesschau-App: Uns die Bilder, euch den Text

Verleger und öffentlich-rechtliche Sender streiten weiter über die Tagesschau-App. Die ARD signalisiert Entgegenkommen - kein Grund für einen Triumph der Verleger.

Dass wir das noch erleben dürfen: Verleger und öffentlich-rechtliche Sender wollen endlich mal wieder über ihr Lieblingsthema reden, über "Wer darf was im Internet". Aktuell ist die "Tagesschau"-App der ARD der große Zankapfel: "Zuviel Text", rufen die Herren der Zeitungen ähnlich empört wie weiland Salzburgs Erzherzog einem gewissen Mozart "zu viele Noten" übelnahm. Und prozessieren gegen die App.

In fünf bis sieben Jahren wird ein Gericht letztinstanzlich darüber urteilen. Immerhin: Dass das, was wir heute Internet nennen, dann vermutlich ganz anders aussehen und das Urteil, egal wie es aussieht, von vorgestern sein wird, haben alle Beteiligten gemerkt.

Daher könnte es ARD und ZDF eigentlich drauf ankommen lassen. Doch sie fürchten zu recht die Politik. Denn die könnte sich angesichts des an den Nahost-Konflikt erinnernden Dauerzwists bemüßigt fühlen, mal wieder den Schiedsrichter zu spielen. Und das ist bislang noch immer schief gegangen.

Beim letzten Durchgang kam der berühmte "Drei-Stufen-Test" heraus, den heute Freund wie Feind für eine überflüssige Geld- und Zeitverschwendung halten. Und der dafür gesorgt hat, dass Tausende Seiten mit gebührenfinanzierten Inhalten im Netz gelöscht werden mussten.

Daher signalisiert jetzt auch die ARD-Vorsitzende zarte Bereitschaft, den Zeitungen ein bisschen entgegen zu kommen und bei Apps und im Netz stärker auf Videos zu setzen. Bevor das im Verlegerlager aber zu Triumphgeheul führt: An der Tatsache, dass sie für den Journalismus in der Online-Welt weiterhin keinerlei tragfähiges Geschäftsmodell haben, ändert das nichts.

Aber es ist nun mal einfacher, gegen die bösen Öffentlich-Rechtlichen ins Feld zu ziehen und "haltet den Dieb" zu rufen, als die Hosen runterzulassen und zuzugeben, dass man ziemlich nackig dasteht.

8 Sep 2011

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Grimberg

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Bundesgerichtshof

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