taz.de -- Rechtsstreit um "Memory": Das kleine "r" hinter Memory®

Der deutsche Spielehersteller Ravensburger klagt gegen Apple. Streitpunkt ist die Verwendung des Begriffs "Memory" in Spiele-Apps für iPhones und iPads.
Bild: Noch nicht digitalisiert, aber original von Ravensburger: "Memory"-Spiel.

Wer unter vielen verdeckten Kärtchen Paare sucht, spielt "Memory". Das weiß jedes Kind. Dass hinter dem Begriff eine geschützte Wortmarke steht, ist dagegen weniger bekannt. Auch der Computerkonzern Apple erfährt nun, was es mit dem kleinen ® hinter Memory auf sich hat.

Der schwäbische Spielehersteller Ravensburger AG wehrt sich gegen die Verwendung des Wortes "Memory" in den Namen mehrerer Spiele-Apps, die in Apples digitalem Kiosk iTunes zum Download angeboten werden.

Nach [1][Informationen der Süddeutschen Zeitung] mahnte Ravensburger das US-Unternehmen ab und forderte, dass es die Spiele, die "Memory" in ihrem Namen tragen, aus iTunes entfernt. Apple reagierte der SZ zufolge jedoch nur träge. Nun trafen sich die beiden Streitparteien vor dem Landgericht München.

Ravensburger hatte sich die Marke "Memory" bereits 1977 für Legekarten-Spiele sichern lassen und den Schutz im Jahr 2000 auch auf "Datenträger aller Art" ausgeweitet. Der Rechtsstreit gestaltet sich aber wegen unklarer Geltungsbereiche des Markenschutzes kompliziert.

Urteilsverkündung am 31. Januar

Nach Angaben der SZ argumentierte der Apple-Anwalt damit, dass "Memory" im englischsprachigen Raum lediglich ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name sei. Die Argumentation von Ravensburger sei also problematisch.

Das Münchener Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung auf den 31. Januar 2012 fest. Bis dahin haben die beiden Parteien Zeit, eine Lösung außerhalb des Gerichtssaals zu finden.

Apple ist bekannt dafür, sich für die Einhaltung seiner eigenen Schutzrechte vehement einzusetzen. So hat der Konzern in der Vergangenheit nicht nur seine [2][Patentrechte gegenüber Unternehmen wie Samsung] verteidigt. Auch zieht Apple derzeit beispielsweise gegen ein kleines Familiencafé in Bonn zu Felde.

Die Betreiber des Cafés "Apfelkind" verwenden [3][in ihrem Logo] einen Apfel. Apple legte Einspruch gegen die Eintragung des Logos beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein.

17 Nov 2011

LINKS

[1] http://www.sueddeutsche.de/digital/abmahnung-gegen-itunes-warum-ravensburger-und-apple-ueber-memory-streiten-1.1190331
[2] /!76024/
[3] http://www.apfel-kind.de/

AUTOREN

Jannis Hagmann

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Patent- und Markenamt

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