taz.de -- Kommentar zum Eurorettungsschirm: Karlsruhe gefährdet den Euro
Das Bundesverfassungsgericht torpediert den Rettungsschirm EFSF. Es bleibt nur eine Institution übrig, die das Vertrauen in den Euro retten kann: die Europäische Zentralbank.
Was ist Geld? Diese Frage ist nicht so trivial, wie sie klingt. Die diversen Geldtheorien füllen Regale in jeder Unibibliothek. Aber so viel ist klar: Geld ist ein virtuelles Gut, das keinen Wert in sich trägt, aber das Versprechen bedeutet, dass es sich in Ware verwandeln lässt. Geld ist ein kulturelles Phänomen - und existiert nur so lange, wie die Menschen ihm vertrauen. Ohne Vertrauen gibt es kein funktionierendes Geld.
Diesen fundamentalen Zusammenhang scheint das Bundesverfassungsgericht nicht zu begreifen. Ohne jeden Selbstzweifel ist es ständig dabei, die Mitspracherechte des Parlaments auszuweiten, wenn es um den europäischen Rettungsschirm EFSF geht. Jede wichtige Hilfsmaßnahme für ein Euroland muss einzeln durch den Bundestag. Für das Bundesverfassungsgericht ist dies ein Gebot der Demokratie und des "Budgetrechts".
Dabei übersehen die Richter jedoch, dass es das Vertrauen in den Euro erschüttert, wenn die Rettungsmaßnahmen immer wieder neu genehmigt werden müssen. Denn die Finanzinvestoren wissen nie, wie lange der Bundestag zustimmt. Also ziehen sie sich aus Italien und Spanien zurück, obwohl es den EU-Rettungsschirm gibt. Am Ende sind viele Eurostaaten pleite und der Euro obsolet. Die Verfassungsrichter verteidigen die Demokratie - und zerstören die gemeinsame Währung.
Man kann es auch so sagen: Geld und Demokratie vertragen sich nicht unbedingt. Deswegen gibt es ja die unabhängigen Zentralbanken, die einer parlamentarischen Einflussnahme entzogen sind.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinen ständigen Interventionen ein ungewollt paradoxes Ergebnis erzielen. Da die Richter den Rettungsschirm EFSF permanent torpedieren, wird nur noch eine Institution übrig bleiben, die das Vertrauen in den Euro retten kann: die Europäische Zentralbank. Sie wird Staatsanleihen aufkaufen - und niemanden fragen. Auch nicht die Verfassungsrichter.
29 Nov 2011
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