taz.de -- Erklärung der Anwälte von Wulff: Sechs Seiten präsidiale Antworten

Die Anwälte von Bundespräsident Wulff haben die Presseanfragen der vergangenen Tage zusammengefasst und rechtlich bewertet. Ihr Fazit ist wenig überraschend.
Bild: Nicht im Widerspruch zum Amt: Die Urlaubsreisen von Christian und Bettina Wulff.

BERLIN dpa | Am Tag nach dem Fernsehinterview von Bundespräsident Christian Wulff haben dessen Anwälte [1][eine "zusammenfassende Stellungnahme"] zu den mehreren hundert Medienanfragen in der Kreditaffäre vorgelegt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs veröffentlichte dazu am Donnerstag eine "rechtliche Bewertung", wonach ein Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz nicht vorliege.

Weder der umstrittene Privatkredit noch die diversen Urlaubsreisen stünden mit den Amtspflichten Wulffs als Ministerpräsident von Niedersachsen in Zusammenhang. "Die privaten Freundschaften von Herrn Wulff haben seine Amtsführung nicht beeinflusst", heißt es weiter. Auch für steuerrechtliche Verstöße gebe es keine Anhaltspunkte.

Wulff war wegen eines 500.000-Euro-Kredits für sein Privathaus von der Unternehmergattin Edith Geerkens in die Kritik geraten. Später hatte Wulff diesen Kredit durch ein Darlehen der BW Bank abgelöst.

[2][Die sechsseitige Erklärung] der Anwälte fasst die Antworten auf etwa 450 Medienanfragen zusammen. Dabei geht es im wesentlichen um die Kreditfinanzierung des Eigenheims im niedersächsischen Burgwedel und um Urlaubsaufenthalte bei teils prominenten Freunden. Der umstrittene Anruf Wulffs bei Bild-Chefredakteur Kai Diekmann wird in dem Papier nicht behandelt. Dazu verweisen die Anwälte auf Wulffs öffentliche Erklärungen.

5 Jan 2012

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[1] http://www.redeker.de/main-V2.php/de/news/pm20120105.html
[2] http://www.redeker.de/downloads/pm/pm20120105.pdf

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