taz.de -- Kein Fehlverhalten festgestellt: Landesbank findet Wulff-Kredit okay

Die LBBW hält den Kredit ihrer Tochterbank an Wulff für regelkonform. Unterdessen entschied die Staatsanwaltschaft, dass dieser ungestraft "Lügner" genannt werden darf.
Bild: Durfte das billige Geld bekommen, findet die Landesbank Bade-Württemberg.

STUTTGART/HANNOVER dpa | Bundespräsident Christian Wulff hat in seiner Kreditaffäre ein Problem weniger. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hält das günstige Darlehen ihrer Tochter BW-Bank an Wulff für regelkonform. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats habe nach einer Sondersitzung festgestellt, "dass die Kreditvergabe gemäß den internen und banküblichen Regelungen erfolgte", teilte die LBBW mit. "Ein Fehlverhalten in der Bank wurde nicht festgestellt."

Vor gut einer Woche hatte bereits die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt, sie werde keine Ermittlungen gegen Wulff oder Verantwortliche der BW-Bank einleiten. Das Geldgeschäft habe einer juristischen Prüfung standgehalten. Wegen des Kredits hatte es etwa ein Dutzend Anzeigen gegen die BW-Bank gegeben. Dabei ging es um den Verdacht auf Untreue, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Das heutige Staatsoberhaupt hatte Anfang 2010 - damals noch als niedersächsischer Ministerpräsident - 500.000 Euro Privatkredit von der Unternehmerfrau Edith Geerkens in ein sogenanntes kurzfristiges Geldmarktdarlehen bei der BW-Bank umgewandelt. Als Wulffs Geldgeschäfte zum Jahresende 2011 öffentlich wurden, unterschrieb er bei der BW-Bank einen weiteren Vertrag, der sein anfängliches Geldmarktdarlehen durch einen langfristigen Kredit ablöste. Kritiker sprachen von ungewöhnlichen Sonderkonditionen.

"Lügner" ist in Ordnung

Unterdessen hat der Rechnungshof in Niedersachsen mit der Sichtung der von der Landesregierung zusammengetragenen Unterlagen zur Affäre um den früheren Ministerpräsidenten Wulff begonnen. Die Staatskanzlei habe die Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angeregt, sagte ein Sprecher. Unter anderem gehe es um Unterlagen im Zusammenhang mit einer umstrittenen Lobby-Veranstaltung sowie die von deren Organisator Manfred Schmidt ebenfalls ausgerichtete Feier nach Wulffs Wahl zum Bundespräsidenten. Wann der Rechnungshof Ergebnisse vorlegen wird, ist unklar.

Unterdessen sieht die Staatsanwaltschaft Hannover keinen Anlass, Verunglimpfungsanzeigen einiger Bürger gegen den Fraktionschef der niedersächsischen Grünen wegen Vorwürfen gegen Bundespräsident Christian Wulff (CDU) nachzugehen. Dieser hatte Wulff im Zuge der Kredit- und Medienaffäre öffentlich als "Lügner" bezeichnet. Der Paragraf lasse sich auf die Äußerung Wenzels aber nicht anwenden,sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wenzels Bemerkung zu Wulff sei durch das im Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

27 Jan 2012

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