taz.de -- Wulffs Kontake zu Geerkens: Das verdächtige Briefpapier

Hat Christian Wulff den Landtag in Hannover belogen? Über eine Anwaltskanzlei hatte er indirekte Geschäftsbeziehungen zum Unternehmer Geerkens.
Bild: Nur ein guter Kumpel, oder auch Mandant und Vermieter? Der Unternehmer Geerkens mit seiner Frau.

FREIBURG taz | Bundespräsident Christian Wulff (CDU) wurde erneut bei einer Halbwahrheit ertappt. Während er im Hannoveraner Landtag 2010 versicherte, er habe in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen zu seinem väterlichen Freund Egon Geerkens gehabt, deckte tagesschau.de jetzt auf, dass Wulff zumindest indirekt - über seine damalige Anwaltskanzlei - mit Geerkens geschäftlich verbunden war.

Konkret geht es um die Osnabrücker Anwaltskanzlei Funk-Tenfelde, für die Christian Wulff früher tätig war. Bis 2011 stand er auch noch auf deren Briefpapier. Auf der anderen Seite war Geerkens bis 2007 Vermieter der Räume, in der Funk-Tenfelde residierte. Außerdem war Geerkens auch Mandant der Anwaltskanzlei. Es bestand also eine doppelte Geschäftsbeziehung zwischen Geerkens und der Kanzlei.

Doch bestand dadurch auch eine Geschäftsbeziehung zwischen Wulff und Geerkens? Politiker aus dem rot-grünen Oppositionslager werfen Wulff dies vor. Es werde immer offensichtlicher, "dass Wulff den Landtag nach Strich und Faden hinters Licht geführt hat", sagte Stefan Wenzel, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Niedersachsen.

Scheinsozius Wulff

Wulffs Medienanwalt Gernot Lehr erklärte gestern jedoch, dass Wulff nie Partner der Sozietät gewesen war. Bis 1994 war er zwar bei Funk-Tenfelde angestellt. Danach habe er seine Tätigkeit aber beendet und auch keine Honorare oder sonstigen Vergütungen mehr bekommen. Wulff hätte zwar als freier Mitarbeiter Mandate für die Kanzlei bearbeiten können, das habe er aber nicht getan. Wulff habe deshalb keine über die Kanzlei vermittelte Geschäftsbeziehung zu Geerkens gehabt.

Bleibt im Wesentlichen der Fakt, dass Wulff in seiner Zeit als Ministerpräsident weiter auf dem Briefkopf der Kanzlei stand und damit auch einverstanden war. Nach außen wirkte er so wie ein Partner der Sozietät, obwohl er keiner war. Man spricht deshalb von einem "Außensozius" oder einem "Scheinsozius". Für Wulff hätte die Funktion als Aushängeschild durchaus Folgen haben können. Wenn jemand die Kanzlei verklagt, hätte in letzter Konsequenz auch Wulff mit seinem Privatvermögen haften müssen.

So gesehen kann man das Verhältnis des "Scheinsozius" Wulff zu Egon Geerkens vielleicht am passendsten als eine "Scheingeschäftsbeziehung" bezeichnen. Nach außen sah es wie eine Geschäftsbeziehung aus, faktisch war da aber nichts. Nur wenn Geerkens gegen die Kanzlei geklagt hätte, wäre auch Wulff betroffen gewesen. Geerkens hat das aber, soweit ersichtlich, nie getan.

Als Wulff eine Geschäftsbeziehung zu Geerkens verneinte, war dies also nicht offensichtlich gelogen, aber auch keine präzise Auskunft. Schon vor Wochen war herausgekommen, dass Wulff ein Darlehen von Geerkens Ehefrau erhalten hatte.

31 Jan 2012

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Christian Rath

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