taz.de -- Regierung soll Landtag getäuscht haben: SPD klagt wegen Nord-Süd-Dialog

Die niedersächsische SPD-Fraktion hat Verfassungsklage gegen die Landesregierung eingereicht. Diese habe den Landtag falsch über die Beteiligung ihrer Vorgänger am Nord-Süd-Dialog informiert.
Bild: Nicht nur dabei, sondern mittendrin? Die Wulffs beim Nord-Süd-Dialog.

BÜCKEBURG dpa | Auch nach dem Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident will die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion mit einer Verfassungsklage Licht in den umstrittenen Promitreff Nord-Süd-Dialog bringen. Ex-Innenminister Heiner Bartling (SPD) reichte die Klage am Dienstag beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein. Er begründete den Schritt damit, dass die Regierung den Landtag falsch über ihre Beteiligung am Nord-Süd-Dialog informiert habe. Die Auskunftspflicht sei verletzt, das Parlament getäuscht worden.

"Die Klage richtet sich in ihrer rechtlichen Wirkung primär gegen die derzeit amtierende Landesregierung", betonte Bartling. Das aktuelle Kabinett von Wulffs Nachfolger und CDU-Parteifreund David McAllister stehe im Zentrum der Vorwürfe. Allerdings müsse das höchste niedersächsische Gericht wohl auch Wulffs Amtszeit als Ministerpräsident unter die Lupe nehmen. "Die frühere Landesregierung unter Wulff hat hier den Ursprung gesetzt", sagte Bartling.

Das Land hatte den Nord-Süd-Dialog finanziell und organisatorisch unterstützt, dies aber lange bestritten. Die aus Sicht der SPD mangelhafte Information des Parlaments sei daher "wesentlicher Punkt unserer Klage", erklärte der frühere Innenminister, der 2010 eine entsprechende Anfrage im Landtag in Hannover gestellt hatte.

Im Januar habe Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) nach seiner Auffassung nun erneut "nicht wahrheitsgemäß und umfassend über diese Frage informiert", sagte Bartling. Vielmehr sei der Eindruck vermittelt worden, dass das vom Eventmanager Manfred Schmidt organisierte Lobby-Treffen eine rein private Veranstaltung gewesen sei. "Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Verfassung."

Nach Artikel 24 der Landesverfassung müssen Anfragen von Abgeordneten an die Regierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet werden. Nähere Einzelheiten zu Bartlings Verfassungsklage wollte die SPD-Fraktion am Nachmittag mitteilen.

21 Feb 2012

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