taz.de -- Gesetz gegen Abofallen im Netz beschlossen: Warnknopf gegen Abzocke
Häufig werden Einkäufer im Netz mit kostenlosen Angeboten geködert und dann mit Rechnungen überhäuft. Das soll ein neues Gesetz beenden. Doch Verbraucherschützer sind skeptisch.
BERLIN afp | Verbraucher erhalten bald einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin ein Gesetz, laut dem Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden mit einem Warnbutton auf die Kosten hinweisen müssen. Doch Verbraucherschützer warnen: Neue, windige Geschäftsmodelle im Internet ließen womöglich nicht lange auf sich warten.
Bislang haben unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel: Mit Gratis-Angeboten locken sie ihre Kunden auf ihre Webseite. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement.
5,4 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland sind einer Studie zufolge so oder so ähnlich Betrügern auf den Leim gegangen. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.
Die neue Regelung soll diese Auswüchse angehen und verhindern, dass Internetnutzer von vermeintlich günstigen oder kostenlosen Angeboten getäuscht werden: Unübersehbar müssen Anbieter ihre Kunden deshalb künftig über den Gesamtpreis ihrer Bestellung informieren, und zwar vor dem Abschicken der Bestellung. Per Klick auf eine deutlich gekennzeichnete Schaltfläche muss der Kunde bestätigen, dass er weiß, dass seine Bestellung Geld kostet. Nur wenn ein solcher „Warnknopf“ gedrückt wurde, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Klare Regeln für den Rechtsverkehr
Der Bundesregierung zufolge soll die Neugestaltung Schutz gewähren und das Vertrauen der Verbraucher in den Handel im Netz stärken. „Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltages geworden“, erklärten die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, und der zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz. Deswegen sei es wichtig, dort klare Regeln für den Rechtsverkehr zu schaffen.
Diese Regeln seien schon längst überfällig gewesen, kritisierte die SPD. Nun kämen sie für Millionen geprellter Verbraucher zu spät. Schon Ende 2010 hätten die Sozialdemokraten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Damals sei das Vorhaben aber noch an der Regierung gescheitert. Der jetzigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung gaben am Freitag neben Union und FDP auch SPD und Grüne ihr Einverständnis. Die Abgeordneten der Linke enthielten sich.
Auch wenn das Gesetz damit auf breite Zustimmung unter den Parlamentariern stieß und dazu auch bei Verbraucherschützern Anklang fand, so bedeutet es nicht das Ende aller Internetbetrügereien. „Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt“, warnte die Referentin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Jutta Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.
Eine Gruppe, die mit Internetbetrügern in enger Verbindung steht, lässt das Gesetz sogar noch weitestgehend außen vor: Abofallen gingen „Hand in Hand mit unseriösen Inkassogebaren“, mahnt der VZBV. Inkasso-Firmen widmet sich das Gesetz aber nur am Rande. Der Problematik, so versprach es die Regierungskoalition, werde sie sich „in Kürze“ widmen.
2 Mar 2012
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun noch schwerer haben.
Üble Abzocke: Inkassounternehmen stellen häufig überhöhte Forderungen. Die Schuldner fühlten sich bedroht und eingeschüchtert.
Unlautere Telefonwerbung, Abofallen und versteckte Kosten im Netz führen zu vielen Beschwerden. Einige Bundesländer planen nun eine Verschärfung der Beweispflicht.