taz.de -- Energiewende Kraftwerksabschaltung: Versprochen ist versprochen
Eon muss seine Kohlekraftwerke in Datteln und Herne abschalten, entschied ein Gericht. Kraftwerksneubauten bleiben davon aber unberührt.
Der Energiekonzern Eon muss seine Kohlekraftwerke in Datteln und Herne wie geplant bis Ende des Jahres abschalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter bestätigten damit die Position des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums: Verzichtserklärungen für den Betrieb, die das Unternehmen abgegeben hatte, seien verbindlich.
Die Entscheidung des Gerichts fiel bereits Mitte März, wurde allerdings erst am Mittwoch veröffentlichtlicht. Eon hatte sich 2006 verpflichtet, die in den 60er und 70er Jahren in Betrieb genommenen Kraftwerke Datteln 1 bis 3 und Shamrock in Herne bis Ende 2012 stillzulegen.
Hintergrund war eine neue Auflage für den Betrieb. Demnach musste der Betreiber entweder nachrüsten oder erklären, das Kraftwerk stillzulegen. Eon erklärte die Stilllegung in der Annahme, das neue Krafwerk Datteln 4 werde rechtzeitig fertig – ein Irrtum. Ein Gericht hatte den Neubau im September 2009 gestoppt.
Sieg auf ganzer Linie
Ende 2010 versuchte das Unternehmen dann, die Erklärung zu widerrufen, vergeblich, wie nun das Oberverwaltungsgericht bestätigte. Die Entscheidung sei „unternehmerisches Risiko“ gewesen, entschied das Gericht. Schließlich hätte das Unternehmen mit Klagen gegen den Bau rechnen müssen.
Als „Sieg auf ganzer Linie“ bezeichnet Dirk Jansen vom Umweltverband BUND in Nordrhein-Westfalen das Urteil. Nun komme es darauf an, Konsequenzen zu ziehen und Alternativen für die Versorgung in der Region zu finden. Denn Eon liefert nach eigenen Angaben 20 Prozent des für den Zugverkehr notwendigen Bahnstroms, darüber hinaus würden zahlreiche Haushalte mit Fernwärme versorgt.
Nach Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung soll es aber bald einen Ersatz geben: Der Energiekonzern Steag sei mit dem Land in Verhandlungen über die Lieferung von Fernwäre und Bahnstrom. Eine Unternehmenssprecherin wollte dazu keine Stellung nehmen, betonte aber, dass man die derzeitige Lieferung von 110 Megawatt Bahnstrom mit entsprechendem Vorlauf auf 500 Megawatt ausweiten könne. Davon will Eon nichts wissen: Man plane, Bahnstromumrichter zu verwenden, um Strom aus dem öffentlichen Netz an die Bahn zu liefern.
Darüber hinaus wolle man Fernwärme aus einem Steag-Kraftwerk zukaufen. Da eine Revision gegen das Urteil nicht möglich ist, werde das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, darüber muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Eon-Sprecher Sebastian Heindrichs rechnet damit, dass Datteln 4 Ende kommenden Jahres in Betrieb gehen kann.
Demnächst beginne die Öffentlichkeitsbeteiligung für den neuen Bebauungsplan. Jansen hofft, dass es nicht dazu kommt: „Datteln 4 wäre ein Baustein, der die Energiewende blockieren würde.“ Für die Zukunft müsse statt auf zentrale Kraftwerke, die mit fossilien Energieträgern betrieben werden auf dezentrale und erneuerbare Erzeugung gesetzt werden.
Urteil zu Datteln und Herne: Az. 8 D 47/11.AK und Az. 8 D 48/11.AK
21 Mar 2012
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