taz.de -- Schwules Schützenkönigspaar: Diskriminierung rechtswidrig
Die deutsche Schützenbruderschaft darf einen homosexuellen Schützenkönig nicht benachteiligen. Das fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
BERLIN epd | Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige im Verein ist rechtswidrig. Das hat eine rechtliche Prüfung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben. Die Leiterin der Stelle, Christine Lüders, forderte am Donnerstag in Berlin, die Diskriminierung müsse beendet werden.
Die Antidiskriminierungsstelle hat den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften um eine Stellungnahme gebeten. Darauf habe der Verband bisher nicht reagiert, sagte Lüders.
Die Schützenbruderschaft will kein schwules Königspaar in ihren Reihen dulden. Der Schützen-Dachverband hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst nachdem im September vorigen Jahres ein homosexueller Schützenkönig aus Münster seinen Lebensgefährten zum Bundeskönigsschießen im nordrhein-westfälischen Harsewinkel mitgebracht hatte.
Die beiden Männer durften nicht nebeneinander gehen, wie bei Königspaaren üblich. Der Lesben- und Schwulenverband hatte daraufhin die Anerkennung von homosexuellen Schützenpaaren gefordert.
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgesetz
Die Antidiskriminierungsstelle kommt zu dem Schluss, dass die Auflagen und der Beschluss des Schützen-Dachverbandes gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wenn es gleichgeschlechtlichen Königspaaren verboten werde, als Paar aufzutreten, sei dies eine Benachteiligung gegenüber heterosexuellen Paaren. Der Verband hatte argumentiert, der schwule Schützenkönig solle sich eine Frau als Schützenkönigin auswählen.
Weiter erklärte die Antidiskriminierungsstelle, der Schützen-Dachverband könne sich auch nicht auf die Kirchenklausel berufen, wonach für Religionsgemeinschaften teils eigene Regeln gelten. Der Beschluss sei rechtswidrig und damit unwirksam.
Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft hatte argumentiert, das öffentliche Repräsentieren eines schwulen Königspaares sei nicht mit der christlichen Tradition vereinbar. Die Schützenbruderschaft sei ein katholischer Verband mit kirchlichen Regelungen.
Das Sakrament der Ehe habe eine tiefere Bedeutung als andere Lebensgemeinschaften. Daher könne ein homosexuelles Paar nicht höchster Repräsentant des Verbandes sein, dem nach eigenen Angaben etwa 800.000 Mitglieder angehören.
Von dem Beschluss der Schützen gehe eine hohe Signalwirkung aus, sagte Lüders: „Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich diskriminierungsfreie Zustände wiederhergestellt werden.“
29 Mar 2012
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Als sein Freund vor zwei Jahren Schützenkönig wurde, war Guido Leffrang der Königsbegleiter. Nun überlegt er, selber Schützenkönig zu werden.
Der Verfassungsschutz hält die Webseite kreuz.net für grundgesetzwidrig. Sie zeichne sich durch homophobe, muslimfeindliche und antisemitische Beiträge aus.
Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden hat.
Im Fußball gilt allein das Leistungsprinzip, sagt Bastian Reinhardt. Der Ex-Profi hat deshalb nur wenig Bedenken, falls ein schwuler Profi öffentlich seine Orientierung preisgibt.
Vor 30 Jahren bekamen die USA das erste Gesetz, das Schwule und Lesben vor Diskriminierung schützt. Wie ein Politiker, ein Student und ein Erzbischof Geschichte schrieben.