taz.de -- Prozess gegen Megaupload-Gründer: Kim Dotcom darf wieder surfen
Der angeklagte Megaupload-Gründer Kim Dotcom darf nun doch das Internet benutzen – um ein Musikalbum aufzunehmen. Auch seine Fußfessel darf er abnehmen, um schwimmen zu gehen.
WELLINGTON dpa | Der angeklagte Gründer der Online-Tauschplattform Megaupload, Kim Dotcom (38), darf nach Medienberichten aus Neuseeland wieder das Internet benutzen.
Das North Shore Distrikt-Gericht bei Auckland gab einem entsprechenden Antrag seines Anwalts am Montag statt, [1][berichtete das Onlineportal stuff.co.nz]. Er erlaubte dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer auch, ein eigenes Musikalbum aufzunehmen.
Dotcom war im Januar nach einer Anklage aus den USA in Neuseeland festgenommen worden. Die Amerikaner werfen ihm Copyright-Verletzungen in großen Stil vor und haben seine Auslieferung beantragt. Sie nahmen Megaupload vom Netz. Die Plattform habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyrightbesitzern Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zugefügt.
Dotcom war zunächst in Haft, wurde aber gegen Kaution mit Auflagen freigelassen. Dazu gehörte das Verbot, das Internet zu benutzen. Er bestreitet die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen die Auslieferung. Die Anhörung dazu findet im August statt.
Dotcom und seine Mitangeklagten hätten alle Auflagen nach der Freilassung gegen Kaution erfüllt, sagte der Richter nach Angaben von stuff.co.nz. Dotcom brauche einen Internetzugang, um seine Verteidigung vorzubereiten, argumentierte sein Anwalt.
Bei dem Album, das in einem Musikstudio in Auckland entsteht, handelt es sich nach seinen Angaben um eine Kooperation mit internationalen Künstlern, die teilweise aus den USA eingeflogen seien. Dotcom schreibe unter anderem an den Liedtexten mit. Das Gericht gestattete Dotcom außerdem, jeden Tag 90 Minuten lang Schwimmen zu gehen und dafür seine elektronische Fußfessel abzulegen.
2 Apr 2012
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