taz.de -- Breivik-Prozess in Oslo: Mann zündet sich vor Gericht an

Während im Saal Überlebende des Breivik-Massakers von den Ereignissen auf Utøya berichten, zündet sich vor Gericht ein Mann selbst an. Er kommt mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus..
Bild: Warum der Mann sich vor dem Gerichtssaal selbst ansteckte, ist noch unklar.

OSLO afp/dpa | In der norwegischen Hauptstadt Oslo hat sich ein Mann vor dem Gerichtsgebäude angezündet, in dem der Prozess gegen den Attentäter Anders Behring Breivik stattfindet. Der Mann habe sich am frühen Dienstagnachmittag vor dem Gerichtsgebäude angezündet, sagte ein Polizeisprecher. Rettungsdienste hätten ihn mit Verbrennungen ins Krankenhaus gebracht. Wie stark seine Verletzungen sind, war zunächst unklar.

In dem Prozess gegen den geständigen Massenmörder hatten am Dienstag erneut Überlebende vom Massaker auf der norwegischen Ferieninsel Utøya berichtet.

Am zweiten Tag dieser Zeugenaussagen erzählte die 22-jährige Ina Rangønes Libak am Dienstag in Oslo, wie sie nach vier Schüssen aus Breiviks Schnellfeuergewehr um ihr Leben gekämpft habe. Nach Schüssen in einen Arm, das Gesicht und die Schulter sei sie sicher gewesen, dass sie sterben müsse, sagte sie im Beisein des unbewegt zuhörenden Täters.

Eine 17-jährige Zeugin, die anonym bleiben wollte, berichtete, wie sie mit einer Schussverletzung Schutz unter einem Bett fand und dabei weitere Schüsse hörte. Die Zeugen schilderten den 33-jährigen Breivik übereinstimmend als ruhig und kontrolliert während des anderthalb Stunden langen Massakers.

Mit Schuh geworfen

Am Freitag hatte der Bruder eines der Opfer im Gerichtssaal einen Schuh nach Breivik geworden. Es war der erste derartige Vorfall in dem Verfahren, das am 16. April begonnen hatte.

Breivik hatte am 22. Juli vergangenen Jahres zunächst acht Menschen in Oslo mit einer Autobombe getötet. Danach fuhr er nach Utøya ins Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF und tötete 69 meist jugendliche Teilnehmer. Als entscheidende Frage für das im Juli erwartete Urteil gilt die Gerichtsentscheidung zu Breiviks Zurechnungsfähigkeit.

15 May 2012

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