taz.de -- Bürgermitsprache beim Netzausbau: Statisten im Planspiel

Trotz eines ausgeklügelten Verfahrens spielt Bürgerkritik beim Stromleitungsbau kaum eine Rolle. Auch die Umweltverbände murren.
Bild: Die Drei an der Leitung.

BERLIN taz | Die Stromfirmen sagen, dass sie die „Akzeptanz der breiten Öffentlichkeit“ brauchen. So steht es im Plan für die neuen Stromleitungen, die bald gebaut werden sollen. Die Kritik von Bürgern und Verbänden haben die Unternehmen allerdings nur am Rande berücksichtigt. Welchen Sinn hat eine Bürgerbeteiligung, die folgenlos bleibt?

Um die Energiewende zu schaffen, sei unter anderem der Neubau von 1.700 Kilometern Gleichstrom-Leitungen notwendig, heißt es im Netzentwicklungsplan der privaten Betreiber des deutschen Höchstspannungsnetzes.

Im Mittelpunkt ihrer Planung stehen vier Starkstromleitungen, die den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland führen sollen. Laut Gesetz konnten Bürger und Verbände im Sommer dazu schriftliche Stellungnahmen einreichen, die berücksichtigt werden müssen. Der überarbeitete Entwurf des Plans, der der Bundesnetzagentur seit Mittwoch zur Genehmigung vorliegt, zeigt nun aber: Es gibt kaum Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.

Weiterhin stehen vier Nord-Süd-Leitungen in den Unterlagen. Für die Deutsche Umwelthilfe, die selbst eine Stellungnahme an die Betreiber geschickt hat, sagt Gerd Rosenkranz: „Die Bürgerbeteiligung darf nicht zur bloßen Legitimations-maßnahme degradiert werden.“ Die Umwelthilfe wie auch der Umweltverband Bund erkennen zwar an, dass sich die Stromfirmen mit den Argumenten auseinandergesetzt und viele Erläuterungen in den neuen Plan eingearbeitet hätten.

Bundesbedarfsplan

Die grundsätzliche Kritik sei allerdings nicht berücksichtigt worden. Umweltorganisationen und viele Bürger weisen unter anderem darauf hin, dass später vielleicht nicht so viele Nord-Süd-Trassen gebraucht werden, wie die Unternehmen heute annehmen.

Ein möglicher Grund: Der Ausbau der Windparks auf Nord- und Ostsee geht langsamer voran, der der Wind- und Solarenergie an Land dagegen schneller. Eigentlich wollen Netzagentur und Bundesregierung bereits dieses Jahr den so genannten Bundesbedarfsplan verabschieden, der die Trassen beinhaltet.

Rosenkranz rät dagegen, die kritischen Stellungnahmen ernst zu nehmen: „Nicht alle Leitungen sollte man 2012 gesetzlich fixieren. Es wäre besser, sich auf die Trassen zu beschränken, die bald tatsächlich gebraucht werden.“ Aber ist die Befürchtung, dass in Kürze unverrückbare Fakten geschaffen werden, überhaupt begründet? „Nein“, sagt etwa Marian Rappl, der Sprecher des Netzbetreibers Amprion aus Dortmund.

Der Bedarf an Leitungen werde jedes Jahr auf´s Neue von der Netzagentur geprüft, so Rappl. Und jedes Mal hätten auch Bürger und Verbände das Recht, sich am Verfahren zu beteiligen. Auch der gesetzliche Bundesbedarfsplan würde in drei Jahren erneut debattiert, ergänzt Yvonne Grösch, die Sprecherin der Netzagentur.

Zweifel am Verfahren

„Theoretisch richtig“, sagt Thorben Becker, der Energieexperte des Bund. „Das bedeutet aber nicht, dass die Betreiber und die Netzagentur die kritischen Stellungnahmen der Bürger und Verbände auch ernst nehmen.“ Grundsätzliche Zweifel am Verfahren des Netzentwicklungsplanes hegt darüberhinaus Volker Mittendorf von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Universität Wuppertal.

Er setzt an bei der geringen Zahl von Bürger und Verbänden, die sich am Verfahren beteiligten. Während grundsätzlich jeder erwachsene Deutsche hätte teilnehmen können, gingen im Juni und Juli tatsächlich nur 2.100 Stellungnahmen bei den Betreibern ein. „Die öffentliche Wahrnehmbarkeit des Verfahrens ist gering“, so Mittendorf. Offenbar hätten nur wenige Bürger von der Beteiligungsmöglichkeit gewusst.

Hat die Bundesregierung zu wenig Werbung gemacht? Jedenfalls könnte ein ernsthaftes Problem entstehen, so Mittendorf: „Die Hoffnung, mit der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung spätere Proteste zu verringern, dürfte sich als falsch erweisen.“ Mittendorf schlägt vor, entlang der künftigen Trassen Bürger zur Teilnahme am Verfahren auszulosen, um sie auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinzuweisen.

19 Aug 2012

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Hannes Koch

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