taz.de -- Kommentar Urteil zu Breivik: Ein Anfang ist gemacht
Die Richter haben sich nicht vor ihrer Verantwortung gedrückt: Das Urteil gegen Breivik macht den Weg frei, um den Rassismus in Norwegens Mitte zu diskutieren.
Der Prozess hat uns nicht alle Antworten gegeben. Diese Einschätzung von Inga Bejer Engh, Staatsanwältin im Verfahren gegen den Terroristen Breivik – vor gut zwei Monaten, am letzten Verhandlungstag in Oslo festgestellt – gilt auch für das am Freitag vormittag verkündete Urteil.
Immer aber wird die Frage, ob die schlimmste Bluttat in Norwegen seit Ende des Zweiten Weltkriegs wirklich „nur“ auf das Konto eines psychisch kranken und damit strafrechtlich nicht verantwortlichen Menschen gehen sollte, vom Gericht eindeutig mit „Nein“ beantwortet.
Viele Kommentatoren hatten vorab gewarnt, dass sich das norwegische Rechtswesen blamieren könnte, wenn es wie vor mehr als 60 Jahren den Angeklagten für unzurechnungsfähig erklären würde – nicht nur der Nationaldichter Knut Hamsun, sondern auch die für die Judendeportationen und die Hinrichtung von Widerstandskämpfern verantwortliche norwegische Politiker waren damals kurzerhand für psychisch krank erklärt worden, womit sich das Gericht vor einer wirklichen Aufarbeitung der Nazi-Kollaboration drücken konnte.
Sich auch jetzt also hinter der Psychiatrie verstecken anstatt sich der Erkenntnis zu stellen, dass der Massenmörder in diesem Land, in dieser Zeit, in diesem Umfeld aufgewachsen ist? „Nein“, sagten jetzt die RichterInnen.
Ohne die Inspiration durch Islamhasser, ohne ein politisches Klima, in dem Fremdenfeindlichkeit stubenrein geworden ist, wäre ein Anders Breivik nicht zu dem geworden, was er nun ist. Im „Kindermörder“, wie einige Medien ihn seit seinem Massaker auf Utøya konsquent nennen, zeigen sich die äußersten Konsequenzen rassistischer Ideologie.
„Einer von uns“ ist Breivik, mahnte die Schriftstellerin Anne Holt kurz nach der Tat: „Made in Norway“. Und von einem Verrat an den Opfern des 22. Juli 2011 sprach der Bischof von Oslo, würde es in der norwegischen Gesellschaft nicht zu einer dauerhaften, durchgreifenden Änderung kommen. Ein Jahr ist seither vergangen, ohne dass sich viel geändert hätte. Es wird also höchste Zeit damit anzufangen. Das Urteil macht den Weg frei.
24 Aug 2012
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