taz.de -- Urteil gegen Timoschenko: Berufung abgelehnt

Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen die Ex-Regierungschefin Timoschenko bestätigt. Sie muss nun vermutlich sieben Jahre ins Straflager.
Bild: Diese Forderung bleibt unerfüllt: Keine Freiheit für Julia Timoschenko.

KIEW afp | Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat das Urteil gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko bestätigt. Der Berufungsantrag sei abgelehnt worden, sagte Richter Olexander Elfimow am Mittwoch in Kiew. Timoschenko war im Oktober vergangenen Jahres wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Richter Elfimow sagte, das Gericht sehe „keine Grundlage“ für eine Berufung. Damit ist Timoschenkos Verteidigung vor allen Instanzen in der Ukraine unterlegen. Vor dem Gericht protestierten mehrere hundert Anhänger Timoschenkos. Sie schwenkten Fahnen der ihrer Partei Vaterland und forderten ein „Ende der politischen Repression.“

Timoschenko hat nach dem Urteil der letzten ukrainischen Berufungsinstanz die Möglichkeit, ihren Fall vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu bringen. Dieser Schritt war durch Verzögerungen bei den bisherigen Verfahren in der Ukraine behindert worden.

Am Dienstag behandelte der Menschenrechtsgerichtshof bereits eine Beschwerde der ehemaligen Regierungschefin gegen die Umstände ihrer Untersuchungshaft und ihre Haftbedingungen. Doch auch ein Sieg in Straßburg würde vermutlich nicht zu einer Freilassung Timoschenkos führen.

Weitere Ermittlungen gegen Timoschenko

Die ukrainische Justiz ermittelt gegen die erbitterte Gegnerin von Staatschef Viktor Janukowitsch bereits wegen anderer Vergehen, darunter Steuerhinterziehung und Veruntreuung. Somit könnte Timoschenko noch viele Jahre in der Ukraine in Haft sitzen.

Die 51-Jährige leidet an schweren Bandscheibenvorfällen und wurde deswegen im Mai in ein Krankenhaus verlegt. Dort wird sie auch von einem Team deutscher Ärzte aus der Berliner Uniklinik Charité betreut.

Im Prozess wegen Amtsmissbrauchs war Timoschenko vorgeworfen worden, sie habe im Jahr 2009 mit dem Abschluss umstrittener Gaslieferungsverträge mit Russland ihre Kompetenzen überschritten. Timoschenko wie auch viele westliche Staaten sehen hinter ihrer Verurteilung politische Motive.

Am 28. Oktober finden in der Ukraine Parlamentswahlen statt. Die regierende Partei der Regionen von Staatschef Janukowitsch ist in den Umfragen auf einem Tiefpunkt.

29 Aug 2012

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