taz.de -- Nebentätigkeiten von Abgeordneten: Was anderswo offengelegt wird

EU-Abgeordneten ist Lobbyarbeit generell verboten. In Schweden sind alle Steuererklärungen öffentlich. In den USA werden Nebeneinkünfte begrenzt.
Bild: Gläserne Abgeordnete: Andernorts dürfen sich Parlamentarier nicht nebenbei die Taschen voll machen lassen.

BERLIN taz | Unionsparteien und FDP feiern das Zehn-Stufen-Modell als Paradebeispiel für mehr Transparenz. Doch im internationalen Vergleich sind die Vorstellungen der Koalition eher lax. Fast überall, von Estland bis zu den USA, herrschen strengere Regeln.

In Großbritannien beispielsweise müssen Parlamentarier alle Nebentätigkeiten veröffentlichen, die mehr als 550 Pfund pro Jahr einbringen, und alle Spenden über 1.000 Pfund. Relevanter Immobilien- und Aktienbesitz muss ebenfalls angegeben werden, selbst wenn er dem Ehepartner oder den Kindern gehört. Und: Auch Parlamentsjournalisten müssen Nebeneinkünfte anzeigen – um Beeinflussungen durch Politiker oder Parteien durchsichtig zu machen.

In Schweden und Finnland herrscht vollständige Transparenz. Dort sind die Steuererklärungen aller Bürger, auch der Abgeordneten, öffentlich. Gläserne Abgeordnete gibt es auch in den Niederlanden, wo zudem die Höhe der Nebeneinkünfte begrenzt ist.

Auch in den USA müssen Kongressabgeordnete alle Einkünfte offenlegen, einschließlich der Einkommen ihrer Ehepartner und Kinder. Die Nebeneinnahmen von US-Parlamentariern sind ebenfalls begrenzt: Sie dürfen einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht übersteigen. Ein Abgeordneter, der wie Peer Steinbrück hunderttausende Dollar nebenbei verdient, ist in den USA und in den Niederlanden unmöglich.

EU-Parlament war früher ebenso lässig

In Estland müssen Abgeordnete preisgeben, was sie an Immobilien und Aktien besitzen, wie viel Geld sie auf dem Konto haben und – wie in den USA – wie viel private Schulden sie haben. In Aufsichtsräten zu sitzen, eine Lieblingsnebenbeschäftigung deutscher Parlamentarier, ist in Estland verboten.

Im EU-Parlament ging es bei Nebenjobs indes lange ebenso lässig zu wie im Bundestag. Das hat sich, seit einem von der Sunday Times 2011 aufgedeckten Bestechungsskandal, teilweise geändert. Seit 2012 müssen die EU-Abgeordneten alle Einkünfte angeben, die über 5.000 Euro im Jahr liegen. Diese müssen nicht in Euro und Cent angegeben werden, sondern – ähnlich wie im Bundestag – in fünf Stufen von 500 bis 10.000 Euro monatlich.

Bürgergruppen kritisieren, dass die Öffentlichkeit nicht erfährt, ob ein Abgeordneter 10.000 oder 100.000 Euro im Monat verdient hat. Allerdings müssen die EU-Abgeordneten darlegen, in welchen Jobs sie wie viel Geld verdient haben, bevor sie Parlamentarier wurden – und zwar drei Jahre zurück. Noch wichtiger: Lobbytätigkeiten sind generell verboten.

26 Oct 2012

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Stefan Reinecke

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