taz.de -- Kommentar NPD in Karlsruhe: Heftiger Aktionismus
Die NPD will von Karlsruhe wissen, ob sie verfassungsfeindlich ist. Wer das populistisch findet, sollte mal in den Spiegel schauen.
Als „reinen Populismus“ wertete Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) das jüngste Manöver der NPD. Die Partei stellte in Karlsruhe einen Antrag, ihre Verfassungskonformität festzustellen. Aus dem Mund von Schünemann, der ja vor kaum einem Populismus zurückschreckt, ist der Vorwurf aber mehr als scheinheilig.
Schließlich ist doch auch die ganze Debatte um ein NPD-Verbot „reiner Populismus“, um in der Diktion zu bleiben. Die Länder haben Angst vor einem Umbau des Verfassunggschutzes nach dessen Versagen gegen den rechten Terror. Vor allem eine Zentralisierung des Geheimdienstes unter Schwächung oder gar Aufgabe der Landesämter lehnen die Länder ab, obwohl sie naheläge.
Stattdessen entwickeln sie heftigen Aktionismus, um die NPD verbieten zu lassen. So versuchen sie Entschlossenheit zu demonstrieren, auch mit Blick auf die bevorstehenden Landtags- und Bundestags-Wahlen.
Der Antrag der NPD zeigt aber schon mal exemplarisch, wie kontrapoduktiv solche Verbotsverfahren sind. Sie erlauben es der betroffenen Partei, sich nun regelmäßig als verfolgte Unschuld darzustellen. Ein Verbotsantrag verschafft ihr ständige Medienpräsenz, die sie sonst nicht hätte. Ständig wird die NPD nun mit solchen Anträgen für Wirbel und Nachrichten sorgen.
Und solange das Verbotsverfahren läuft, wird auch genauer geschaut, was die Partei sonst so treibt. Jede absurde Forderung wird nun danach abgeklopft, ob sie ein Verbot wahrscheinlicher macht oder nur der Tarnung dient.
Am traurigsten ist aber, dass das alles am Ende nicht einmal etwas bringt, da die NPD ohnehin nicht verboten wird. Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch gelegt und fordert eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie. Ein Bedürfnis von Landespolitikern, sich als Kämpfer gegen rechte Gewalt zu stilisieren, dürfte dafür nicht genügen.
14 Nov 2012
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Zuletzt wurde die KPD verboten: im Jahr 1956. Seitdem hat sich viel geändert. Deshalb ist unklar, was bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD das Ergebnis wäre.
Hetzparolen, Gewalttaten, NS-Sehnsuchtsprosa: Die Länder glauben, genügend Belege für ein NPD-Verbot zu haben. Sie wollen das Verbotsverfahren starten.
Die Innenminister der Länder wollen beim NPD-Verbot notfalls im Alleingang vorpreschen. Bundesinnenminister Friedrich drückt auf die Bremse.
Die NPD hat das Verfassungsgericht angerufen: Es soll feststellen, ob die Partei verfassungmäßig ist oder nicht. Für das Gericht ist das juristisches Neuland.