taz.de -- Urteil zum DFB-Pokal-Ausschluss: Dresden bleibt draußen

Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden darf wegen wiederholter Fan-Krawalle in der kommenden Saison nicht DFB-Pokal spielen. Eine Berufungsverhandlung änderte nichts.
Bild: Ausschreitungen in Hannover: Polizisten auf dem Weg zum Dynamoblock im Oktober 2012.

FRANKFURT/MAIN dpa | Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal der kommenden Saison gesperrt. Nach einer mehr als sechsstündigen Berufungsverhandlung bestätigte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Donnerstag ein entsprechendes Urteil aus dem Dezember. „Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins“, sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der Zweitliga-Club einen Pokal-Ausschluss noch abwehren können.

Auslöser des Verfahrens war die wiederholte Randale von Dresdener Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober. Damals gab es insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000 Polizisten. „Wir sind über das Urteil enttäuscht. Aber streng genommen sind wir nicht wirklich überrascht“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller.

Sein Verein kann nun noch vor das Ständige Schiedsgericht ziehen, das für Streitigkeiten zwischen Vereinen und Verbänden zuständig ist. Ob er das auch tun wird, ließ Müller am Donnerstagabend zunächst noch offen.

Die Dresdner hatten während der Verhandlung versucht, eine Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, die die Autonomie von Sportverbänden und -gerichten komplett ausgehebelt hätte. Ihr Argument: Ein Verein kann nicht für das Verhalten einzelner Anhänger bestraft werden. „Die verschuldensunabhängige Haftung steht zwar in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Aber sie verletzt in diesem Fall Grundsätze des Verfassungsrechts. Man darf nur für etwas bestraft werden, das man auch verschuldet hat“, erklärte Dynamo-Anwalt Jörg Heyer in seinem Plädoyer.

Vereine und Anhänger sind eine Einheit

Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des DFB-Kontrollausschusses. „Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar“, sagte Eilers. Der DFB müsse weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen stattfänden.

„Die Zustände bei Spielen von Dynamo Dresden sind regelmäßig untragbar. Ich glaube nicht, dass es der Öffentlichkeit vermittelbar ist, zu sagen: Wir heben den Pokalausschluss ein zweites Mal auf“, meinte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner.

Der achtfache DDR-Meister sollte bereits im vergangenen Jahr nach Krawallen seiner Anhänger vom DFB-Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das Bundesgericht dieses Urteil noch in ein Geisterspiel in der Liga sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro um. „Dieses Urteil war damals mit einer dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht gefruchtet“, meinte Eilers.

7 Mar 2013

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