taz.de -- Nepal sucht den Weg aus der Krise: Oberster Richter regiert

Eine Übergangsregierung unter dem bisherigen Obersten Richter soll das Land zu Neuwahlen führen. Diese Entscheidung ist jedoch höchst umstritten.
Bild: Der bisherige Oberste Richter Khilraj Regmi am Donnerstag an seinem neuen Arbeitsplatz in Kathmandu.

BERLIN taz | Um die langjährige politische Blockade des Landes zu beenden, haben sich Nepals vier größte Parteien am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass der bisherige Oberste Richter bis zu Neuwahlen eine Übergangsregierung führen soll. Der 64-jährige Richter Khilraj Regmi ist bereits am Donnerstag in Kathmandu vereidigt worden. Sein Kabinett besteht aus elf Technokraten und soll am 21. Juni Wahlen für eine neue Verfassunggebende Versammlung abhalten.

Das Mandat der bisherigen, 2008 eingesetzten Versammlung endete nach mehrmaliger Verlängerung im Mai 2012. Sie konnte sich nicht auf einen Verfassungsentwurf einigen. Die Verfassungsgebende Versammlung fungiert zugleich als Übergangsparlament.

Darin sind die Maoisten, die bis 2006 bewaffnet kämpften, die größte Partei, haben jedoch keine Mehrheit. Die Maoisten und die uneinige Opposition blockierten sich seit der Abdankung von König Gyanendra gegenseitig, weshalb wichtige Reformen nicht umgesetzt werden konnten.

Wahlkommission ist nicht bereit

Richter Regmi als Übergangspremier einzusetzen geht auf die Maoisten zurück. Diese führten die bisherige Übergangsregierung. Das Vorgehen ist aber umstritten: So ist der Wahltermin am 21. Juni nur schwer zu halten. Die Wahlkommission hat bereits gewarnt, dass sie nicht vorbereitet sei. Ein späterer Wahltermin ist wegen des Monsuns erst im November möglich. Das Mandat des Übergangskabinetts reicht vorsorglich bis Dezember.

Auch könnte die Einsetzung des Obersten Richters als Regierungschef die Justiz kompromittieren und die Gewaltenteilung untergraben. „Unser Oberster Gerichtshof hat bisher recht gut funktioniert und sich große Unabhängigkeit bewahrt. Die ist jetzt bedroht“, sagte Suhil Pyakural, Exmitglied der nationalen Menschenrechtskommission, der taz.

Regmi muss sein Richteramt vorübergehend aufgeben. Doch später könnte er wieder als Richter arbeiten und dann vielleicht über Fälle aus seiner eigenen Amtszeit als Premier urteilen müssen. Schon jetzt muss das Oberste Gericht entscheiden, ob Regmis Ernennung als Übergangspremier überhaupt rechtens ist. Seine Ernennung wurde denn auch von Protesten kleinerer Parteien begleitet.

14 Mar 2013

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Sven Hansen

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