taz.de -- Häusliche Gewalt in Russland: Horror hinter der Familienfassade

14.000 Frauen werden jedes Jahr von ihren Partnern umgebracht. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, der prügelnde Ehemänner bestraft.
Bild: Hochzeit in St. Petersburg. Noch scheint alles in Ordnung zu sein ...

MOSKAU taz | Valeria war Sängerin, Glamourgirl, Mutter dreier Kinder und Ehefrau eines bekannten Produzenten. Ein Star, erfolgreich und finanziell unabhängig. Niemand hätte geahnt, was sich hinter der Fassade verbirgt. Jahre dauerte es, bis die Sängerin die Öffentlichkeit suchte und von häuslicher Folter und einem sadistischen Ehemann berichtete.

Gewalt gegen Frauen war lange ein Tabuthema in Russland, das nicht in das traditionalistische Selbstbildnis des Landes passte. Bis heute gibt es kein Gesetz, das häusliche Gewalt unter Strafe stellt. Frauen, die sich an Polizei und Justiz wenden, müssen damit rechnen, abgewiesen zu werden.

Denn für den gewöhnlichen Ordnungshüter galt lange ein anderes Regelwerk: die mittelalterliche Hausordnung des „domostroi“, die dem Patriarchen ausdrücklich nahelegte, zu züchtigen, wenn es Grund zur Unzufriedenheit gebe. Schließlich werde eine Frau, die von ihrem Mann nicht geschlagen werde, auch nicht geliebt, heißt es in einem Sprichwort.

Zwar wurden erste Versuche einer gesetzlichen Regelung schon in den 1990er unternommen. Damals sei die Gesellschaft aber noch nicht reif dafür gewesen, meint Marina Parker-Pisklakowa. Sie ist Leiterin der Nichtregierungsorganisation ANNA, die sich seit 20 Jahren in Moskau um Frauen kümmert, die Opfer familiärer Gewalt wurden. ANNA richtete 1993 auch Russlands erste Hotline ein. Inzwischen liegt der Duma ein neuer Gesetzentwurf vor, der erstmals Chancen hat, im Frühjahr auch verabschiedet zu werden.

„In 20 Jahren hat sich viel getan“, meint Marina Parker-Pisklakowa. Noch vor zehn Jahren hätte die Gesellschaft Gewalt gegen Frauen für kein wichtiges Thema gehalten. Heute stelle die Notwendigkeit eines Gesetzes kaum ein Politiker infrage.

Antirussische Verschwörung

Es gibt jedoch noch Kräfte, die das Gesetz ablehnen. Das Onlineportal „wsglad“ kommentierte den Entwurf: „Sind die verrückten Liberalen jetzt dabei, ein westliches Modell einzuführen, um die Familie endgültig zu zerstören?“ Sie sehen dahinter wieder eine antirussische Verschwörung. „Es gibt immer noch genügend Menschen, die wollen, dass sich der Staat aus familiären Angelegenheiten heraushält“, meint auch Ilmira Malikow von der NGO Soprotiwlenie (Widerstand), die sich mit der Betreuung von Opfern befasst.

Im Vergleich zu anderen postsowjetischen Staaten hinkt Russland bei der Gewaltprophylaxe hinterher. In Litauen hat das Gesetz den Missbrauch durch Ehepartner um 70 Prozent verringert. In Russland werden jährlich an die 14.000 Frauen von ihren Partnern umgebracht. Laut Amnesty International sind es in Russland täglich 36 000 Frauen, die von ihren Männern verprügelt werden. Nach einer UN-Studie sind fast 90 Prozent aller Frauen in Russland häuslicher Gewalt ausgesetzt.

Das neue Gesetz will nicht nur Gewalt unter Strafe stellen, sondern auch vorbeugend wirken. Der Entwurf berücksichtigt daher auch die finanziellen Abhängigkeiten von Frauen und emotionale Kontrolle durch Partner. In einer Umfrage 2008 meinten 73 Prozent, der Staat widme dem Gewaltproblem nicht genügend Aufmerksamkeit. Heute meinen 87 Prozent, die Bedrohung durch häusliche Gewalt werde staatlicherseits nicht ernst genug genommen. Nur jedes dritte Opfer wendet sich auch an die Polizei. Zwei Drittel fürchten nach wie vor Konsequenzen. Wo kommen sie im Konfliktfall unter, wenn sie mit dem Partner zusammenleben und keine eigene Wohnung haben? Inzwischen gibt es zwar Frauenhäuser. Die Plätze reichen aber nicht.

Soziologen ermittelten, dass 22 Prozent der Frauen in Russland einmal vergewaltigt wurden, aber nur 8 Prozent die Vergewaltigung auch anzeigen. 2012 meldeten sich bei ANNA 7.000 Frauen, 30 Prozent räumten ein, missbraucht worden zu sein. Marina Pisklakowa ist dennoch zuversichtlich. „Ich weiß, dass ich nicht mehr für meine Generation arbeite.“ Ein Gesetz sei jedoch erst dann sinnvoll, wenn es dem Bedürfnis der Gesellschaft entspringe.

20 Mar 2013

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Klaus-Helge Donath
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