taz.de -- Gefährliches Pestizid zugelassen: Gift für den Osterhasen

Die zuständige Behörde erlaubt per „Notfallgenehmigung“ ein Pestizid, das Feldhasen gefährdet. Und das ausgerechnet zur Osterzeit.
Bild: Über Felder und Wiesen hoppeln so wenig Hasen wie zuletzt vor mehr als zehn Jahren. Schuld sind auch Pestizide.

BERLIN taz | Der Osterhase soll auch dieses Jahr wieder die Eier bringen. Doch wenige Tage zuvor hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein für Hasen gefährliches Pestizid erlaubt: Wie in den Vorjahren dürfen Landwirte mit dem eigentlich in Deutschland verbotenen Mittel Afalon 450 SC [1][vier Monate] lang Feldsalate gegen bestimmte Unkräuter schützen. „Es steht keine praktikable Alternative zur Verfügung“, sagte Behördensprecher Andreas Tief der taz.

Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung, weil das BVL über so genannte Notfallgenehmigungen immer wieder eigentlich verbotene Pestizide auf den Markt lässt oder bestehende Zulassungen erweitert. Im vergangenen Jahr zum Beispiel hat es [2][36 solcher Erlaubnisse] erteilt. Darunter sind Mittel die aus gutem Grund keine Dauerzulassung haben: zum Beispiel ein Insektenvernichter mit dem Wirkstoff Clothianidin, den die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit als [3][akute Gefahr für Honigbienen] eingestuft hat.

Auch Linuron, der Wirkstoff des nun vorübergehend erlaubten Unkrautvernichtungsmittels Afalon, ist gefährlich – zum Beispiel für Hasen. Das Umweltbundesamt lehnt eine Dauerzulassung ab, weil sie „zu unvertretbaren Auswirkungen auf freilebende Säuger, zum Beispiel Hasen, führen würde“, wie der zuständige Fachgebietsleiter Jörn Wogram mitteilt. Das Mittel könne die Fortpflanzung der Tiere schädigen, denn Linuron wirkt wie ein Hormon.

Dabei steht der Feldhase in Deutschland schon seit 1994 auf der Liste der gefährdeten Arten. Die Rammler haben laut Bundesamt für Naturschutz [4][weniger fruchtbare Spermien] als früher. Die Eierstöcke der Häsinnen seien verändert. „Fehlgeburten, das Absterben von Embryonen und kaum überlebensfähige Frühgeburten sind die Folge.“

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Auch für Menschen ist Linuron nicht ohne. Die EU-Behörden haben die Chemikalie unter anderem mit folgenden [5][Warnhinweisen] versehen: „Kann vermutlich Krebs erzeugen.“ – „Kann das Kind im Mutterleib schädigen.“ – „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Und: „Kann die Organe schädigen“.

Wegen der Gefahren verlangten die Behörden immer neue Unbedenklichkeitsnachweise vom Afalon-Hersteller [6][Feinchemie Schwebda]. Das Kölner Unternehmen hat nach eigenen Angaben vor etwa acht Jahren beantragt, die deutsche Zulassung dauerhaft zu verlängern. „Aufgrund der erhöhten Nachforderungen und den damit verbundenen Kosten macht es aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, diesen Antrag in Deutschland weiter zu verfolgen“, sagt Registrierungsleiter Wolfgang Busch.

Die Geschäftsführerin des Pestizid Aktions-Netzwerks, Carina Weber, kritisiert, dass das BVL „selbst solche Pestizide über die Notfall-Hintertür genehmigt, die hochgefährliche Wirkstoffe enthalten“. Aus Sicht eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes sei das unverantwortlich.

„Bei jeder Notfallzulassung wird eingeschätzt, ob es wirklich keine Alternative gibt und wie groß die Gefahr wirklich ist“, antwortet BVL-Sprecher Tief darauf. Um das Risiko zu senken, hat die Behörde Afalon in den vergangenen Jahren immer nur für einige wenige Pflanzen erlaubt. Doch nicht alle Bauern halten sich an diese Vorschriften. So haben die Lebensmittelbehörden den Wirkstoff zum Beispiel 2007 mehrmals in anderem Obst und Gemüse gefunden.

Dass es auch ohne Linuron geht, beweisen Bio-Bauern tagtäglich. Sie dürfen laut EU-Ökoverordnung keine chemisch-synthetischen Pestizide wie Afalon benutzen. Und schaffen es trotzdem, Salatköpfe zu ernten. Allerdings müssen sie dafür mehr Arbeit investieren: Sie entfernen Unkraut zum Beispiel durch Jäten oder mit der Hacke. Zudem ist ihr Ertrag meist geringer. Dafür überleben mehr Feldhasen.

28 Mar 2013

LINKS

[1] http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_basepage.html
[2] http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_basepage.html
[3] http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/130116.htm
[4] http://www.bfn.de/natursport/info/SportinfoPHP/infosanzeigen.php?z=Tierart&code=d61
[5] http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm?event=activesubstance.detail
[6] http://www.fcs-feinchemie.com/

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Jost Maurin
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