taz.de -- Prozesse gegen Husni Mubarak: Freilassung ohne Freiheit

Im Prozess um die Tötung von Demonstranten hat ein ägyptisches Gericht die Freilassung des Ex-Präsidenten Mubarak verfügt. Wegen anderer Verfahren bleibt er aber in Haft.
Bild: Coverboy: Husni Mubarak bleibt in Ägypten Medienthema.

KAIRO afp | Ein ägyptisches Berufungsgericht hat im Prozess um die Tötung hunderter Demonstranten die Freilassung des früheren Machthabers Husni Mubarak angeordnet. Wie das Staatsfernsehen am Montag meldete, muss der 84-Jährige aber wegen anderer Verfahren in Haft bleiben.

Nach Medienangaben hatte Mubaraks Anwalt seine Freilassung beantragt, weil seine Zeit in Haft bereits die zulässige Höchstdauer der Untersuchungshaft überschritten habe. Diese liegt bei zwei Jahren. Mubarak war im April 2011 festgenommen worden, nachdem er im Februar zum Rücktritt gezwungen worden war.

Im Juni 2012 wurde der langjährige Präsident wegen der Tötung hunderter Demonstranten während der Proteste vor seinem Sturz zu lebenslanger Haft verurteilt, doch wurde im Januar dieses Urteil von der Justiz aufgehoben.

Der neue Prozess wurde nach der ersten Sitzung am Samstag abgebrochen, weil der Vorsitzende Richter Mustafa Hassan Abdallah sich für befangen erklärt und von seinem Posten zurückgetreten war. Abdallah war vorgeworfen worden, für den Prozess ungeeignet zu sein, weil er bereits mehrere Verantwortliche der gestürzten Regierung freigesprochen hatte.

15 Apr 2013

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