taz.de -- Neues Mediengesetz in Südafrika: Maulkorb für die Presse

Wer in Südafrika „geheime“ Dokumente veröffentlicht, riskiert bis zu 25 Jahren Knast. Die Opposition will vor das Verfassungsgericht.
Bild: Protest gegen das neue Mediengesetz am Donnerstag in Johannesburg.

JOHANNESBURG taz | Das südafrikanische Parlament hat am Donnerstag ein neues Mediengesetz verabschiedet. Präsident Jacob Zuma soll das Dokument in den nächsten Tagen unterzeichnen. Fortan ist es illegal, geheime Dokumente zu veröffentlichen oder im Gericht als Quelle zu zitieren.

Das gilt auch dann, wenn es darum geht, im Interesse der Öffentlichkeit ernsthafte Vergehen oder Korruption offenzulegen. Der einzige Weg für eine Zeitung, als „geheim“ eingestufte Dokumente zu veröffentlichen, ist, die Regierung um eine „Deklassifizierung“ zu bitten. Wer gegen die „Secrecy Bill“ verstößt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu 25 Jahren rechnen.

Sicherheitsminister Siyabonga Cwele verteidigte diese Woche das Gesetz im Parlament mit den Worten, es stärke die Demokratie, indem es ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und der Wahrung von nationalen Sicherheitsinteressen herstelle.

Südafrikanische Medienhäuser und Aktivisten hingegen verurteilten die neue Vorschrift. Die Opposition Demokratische Allianz (DA) bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig und als Bedrohung für die fundamentalen demokratischen Werte. „Die Medien können nicht funktionieren, wenn wichtige Informationen unterdrückt werden. Schlechte Regierungsführung breitet sich weiter aus“, sagte Lindiwe Mazibuko, DA-Parteivorsitzende im Parlament. Die Opposition beabsichtigt, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Massive Vorwürfe gegenüber Präsident Zuma

In den vergangenen Jahren hatte Südafrikas weitgehend unabhängige Presse sich vor allem auf „zugespielte“ Informationen gestützt, um Korruptionsaffären der ANC-Politiker in der Regierung aufzudecken. Mehrmals hatte sie auch gegenüber Präsident Zuma massive Vorwürfe erhoben. Dazu zählten ausführliche Berichte, er renoviere seinen privaten Wohnsitz „Nkandla“ in KwaZulu-Natal mit enormen Summen von Steuergeldern.

Kurz vor der Übernahme seiner Präsidentschaft 2009 stand Zuma sogar vor Gericht – angeklagt wegen illegaler Waffengeschäfte. Die Anklage wurde jedoch mit seiner Amtsübernahme fallengelassen.

Ende 2011 war erstmals eine Neufassung des Mediengesetzes vorgelegt worden. Bürgerrechtsinitiativen und Gruppen aus der Zivilgesellschaft waren zum Massenprotest vor das Hauptquartier des ANC in der Johannesburger Innenstadt gezogen. Nach dem Motto „Wir haben ein Recht auf Wissen“ hatten weite Teile der südafrikanischen Gesellschaft gegen die Einführung des Mediengesetzes demonstriert. Vergeblich.

26 Apr 2013

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Martina Schwikowski

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