taz.de -- Mehr Knast für Pirate-Bay-Mitgründer: Kein Hinweis auf Fernsteuerung

Godfrey Svartholm Warg, Mitgründer von Pirate Bay, wurde zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt. Er behauptete, der Hackerangriff sei ferngesteuert erfolgt.
Bild: Godfrey Svartholm Warg (l.) und Peter Sunde vor dem Stockholmer Gericht 2009.

STOCKHOLM dpa | Der schwedische Hacker und Mitbegründer der Internetplattform Pirate Bay, Godfrey Svartholm Warg, ist am Donnerstag zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht im schwedischen Nacka sah es als erwiesen an, dass sich Warg zusammen mit einem Freund in das Datennetz der skandinavischen Bank Nordea und der IT-Firma Logica, einem Dienstleister der schwedischen Steuerbehörden, gehackt hat. Warg wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sein Komplize bekam eine Bewährungsstrafe.

Die beiden Hacker gaben zu, dass die Angriffe auf fremde Datennetze von ihren Computern aus geschehen sind, sie bestritten aber jede Beteiligung. Ihre Rechner seien ferngesteuert worden, sagten sie vor Gericht. Richter Gunnar Lavett konnte diesen Ausführungen nicht folgen: „Die Anklage hat überzeugende Beweise geliefert, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Computer ferngesteuert wurden", sagte Lavett der dpa.

Warg verbüßt zurzeit in Schweden eine zwölfmonatige Haftstrafe wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts. Der 28-Jährige wird außerdem verdächtigt, einen Hackerangriff auf das dänische Polizeiregister verübt zu haben. Das schwedische Bezirksgericht entschied am Montag, dass Warg an Dänemark ausgeliefert werden solle. Gegen den Beschluss kann er noch Einspruch einlegen. Dazu hat er nach Angaben von Staatsanwalt Henrik Olin drei Wochen Zeit.

Pirate Bay bringt Nutzer zum Austausch von Dateien zusammen. Der Dienst ist umstritten, weil er als weltweit bekannte Plattform den Austausch urheberrechtlich geschützter Inhalte wie etwa Filme, Musik und Computerspiele ermöglicht.

20 Jun 2013

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