taz.de -- Kommentar behördliche Intransparenz: Das ignorierte Gesetz

Das Stadtamt will lieber verheimlichen, mit welch inquisitorischen Mitteln es arbeitet. Und der Datenschützerin reicht es aus, wenn alles ein bisschen weniger schlimm ist.
Bild: Datenschützer protestieren Anfang Juni vor dem Bundesinnenministerium.

Natürlich will das Stadtamt nicht preisgeben, mit welchen inquisitorischen Mitteln sie den sogenannten „Scheinehen“ auf die Schliche kommen will. Das wäre ja auch zu unbequem. Und selbstverständlich hält die Ausländerbehörde weiter an der nur scheinbar freiwilligen und, wie der Grundrechtereport es nennt, „peinlichen Ausforschung binationaler Ehen“ fest. Auch wenn damit Menschen diskriminiert, Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig verletzt werden.

Doch selbst wenn das auch vor Gericht Bestand haben sollte: Allein der behördliche Umgang mit der Forderung von Bürgerrechtsorganisationen nach mehr Transparenz zeigt, wie sehr die Informationsfreiheit in Bremen noch immer ignoriert wird. Fristen werden großzügig übergangen – schließlich drohen ja keine Sanktionen. Und eine Begründung nach dem Informationsfreiheitsgesetz hält das Stadtamt in seiner obrigkeitsstaatlichen Attitüde wohl für unnötig.

Die Behörde will eben nicht. Basta. Und auch Imke Sommers Intervention als Landesbeauftragte für Informationsfreiheit in diesem Fall ist halbherzig. Ihr scheint es zu genügen, wenn die Ausforschung etwas weniger intim ist.

Kein Wunder also, wenn das Gesetz, auf das Bremen gerne stolz ist, nach sieben Jahren immer noch nicht in der Verwaltung angekommen ist.

25 Jun 2013

AUTOREN

Jan Zier

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Datenschutz

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