taz.de -- Verkäufer von Steuer-CD vor Gericht: Schweiz klagt wegen Datendiebstahls

Die Schweizer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen IT-Fachmann, der interne Bankdaten an deutsche Steuerbehörden verkauft hat. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Bild: Schweizer Fahne spiegelt sich in CD. Nicht direkt das einfallsreichste Symbolbild. Aber was soll man machen?

BERN dpa | Knapp ein Jahr nach seiner Festnahme in der Schweiz ist ein mutmaßlicher deutscher Steuerdaten-Dieb von der Staatsanwaltschaft in Bern angeklagt worden. Der 54 Jahre alte Computerexperte habe gestanden, rund 2.700 interne Datensätze der Zürcher Privatbank Julius Bär für 1,1 Millionen Euro an deutsche Steuerbehörden verkauft zu haben, berichteten am Samstag die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und die Neue Zürcher Zeitung unter Berufung auf die Schweizer Bundesanwaltschaft.

Nach eigenen Angaben führt die Behörde neben der Vorbereitung des Prozesses gegen den in der Schweiz lebenden IT-Experten auch weiter Ermittlungen gegen einen in Deutschland wohnenden pensionierten Steuerfahnder. Dieser habe die CD mit Daten deutscher Bankkunden im Februar 2012 von dem Angeklagten in Empfang genommen und ihn dazu animiert, Daten niederländischer Kunden zu beschaffen.

Der deutsche Ex-Steuerfahnder gelte daher als Mittäter. Ihm wird laut Schweizer Bundesanwaltschaft ebenso wie dem Angeklagten unter anderem „wirtschaftlicher Nachrichtendienst“, also Wirtschaftsspionage, vorgeworfen. Ein entsprechendes Gesuch um Rechtshilfe im Falle des Ex-Steuerfahnders hätten die deutschen Behörden aber bis heute nicht beantwortet.

Der IT-Experte war am 24. Juli 2012 nach einer Anzeige der Bank Julius Bär verhaftet worden. Er kam wieder auf freien Fuß, ist aber seit dem 1. März „auf eigenes Begehren im vorzeitigen Strafvollzug“, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte.

Laut Anklagevertretung hat der IT-Spezialist bei der Bank Julius Bär illegal Namen, Wohnorte, Kontonummern sowie die Beträge auf den Konten kopiert. Er habe die Datensätze von Bankkunden herausgezogen, die mehr als 100.000 Euro, Schweizer Franken, Britische Pfund oder US-Dollar besessen hätten. Diese Daten habe er im Februar 2012 dem deutschen Steuerfahnder bei einem Treffen in Berlin übergeben.

Von den zugesagten 1,1 Millionen Euro seien dem Beschuldigten im März 2012 in Berlin 200.000 Euro ausgehändigt worden. Der Rest sei zur Begleichung von Steuerschulden des IT-Experten beim deutschen Fiskus einbehalten worden. Bei der Verhaftung des Mannes stellten die Ermittler laut Staatsanwaltschaft 140.000 Euro sicher.

Deal mit Holland scheiterte

Mit Hilfe des deutschen Ex-Steuerfahnders soll der Beschuldigte auch versucht haben, Bankdaten niederländischer Kunden zu verkaufen. „Der Verkauf scheiterte, weil die holländischen Steuerbehörden keine Steuerdaten aus anonymer Quelle kaufen wollten“, erklärte die Schweizer Staatsanwaltschaft.

Deutsche Steuerämter haben hingegen bereits mehrfach Daten-CDs aus der Schweiz gekauft. Dadurch haben sie nach eigenen Angaben bei Steuerhinterziehern, die überführt wurden oder sich aus Angst vor Entdeckung selbst anzeigten, hohe Millionenbeträge kassiert.

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den IT-Experten verlangt, will sie erst bei der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekanntgeben. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Neuen Zürcher Zeitung zufolge wäre eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft möglich.

29 Jun 2013

TAGS

Steuer-CD
Schweiß
Anklageerhebung
Finanztransaktionssteuer
Steuerabkommen
Steuerhinterziehung
Schweiß
Steuer-CD

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Finanztransaktionssteuer: Fortschritt bei der Steuerflucht

Privatpersonen ist steuerlich klar beizukommen. Bei Firmen hingegen fehlt noch viel – und die Transaktionssteuer ist in Gefahr.

Austausch der Steuerdaten: Liechtenstein will Amnestie

Das kleine Fürstentum ist bereit, sich an der Offenlegung von Bankdaten zu beteiligen. Allerdings sollen entdeckte Steuersünder vorerst straffrei ausgehen.

Straffreiheit für Steuerhinterzieher: Ablass für fünf Prozent

Vor drei Jahren forderte die SPD schon einmal die Abschaffung strafbefreiender Selbstanzeigen – und kam damit nicht durch.

Schwarzgeldkonten in der Schweiz: Staat darf CDs kaufen

Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay.

Rheinland-Pfalz kauft Steuer-CD: Eine halbe Milliarde Euro mehr

Rheinland-Pfalz hat eine Steuer-CD erworben. Das Finanzministerum kaufte für 4 Millionen Euro etwa 40.000 Datensätze „von ausgezeichneter Qualität“ .