taz.de -- Urteil gegen Taylor bestätigt: Es bleibt bei 50 Jahren

Ein UN-Sondertribunal bestätigte den Richtsspruch gegen den früheren liberianischen Staatschef Taylor: Wegen Kriegsverbrechen wird er wohl nicht mehr freikommen.
Bild: Charles Taylor (links) bei der Verkündung der Urteilsbestätigung

DEN HAAG epd/afp | Das Sondertribunal für Sierra Leone hat die 50-jährige Haftstrafe für den früheren liberianischen Staatschef Charles Taylor wegen Kriegsverbrechen bestätigt. Dieses Urteil verkündete am Donnerstag die Berufungskammer des im niederländischen Leidschendam bei Den Haag ansässigen Sondertribunals.

Nach Überzeugung der Richter hat Taylor in seiner Zeit als Präsident Liberias die Rebellen im Nachbarland Sierra Leone bewaffnet, zudem ließ er seine Truppen an deren Seite kämpfen. Dafür wurde er mit sogenannten Blutdiamanten bezahlt, die unter unmenschlichsten Bedingungen geschürft wurden.

Der 65-Jährige ist der erste frühere Staatschef seit den Nürnberger Prozessen, der von einem internationalen Gericht verurteilt wurde. Die Strafe wird er in einem Gefängnis in Großbritannien verbüßen.

„Die Berufungskammer bestätigt die Strafe von 50 Jahren Gefängnis und ordnet an, dass die Strafe umgehend umgesetzt wird“, sagte der Vorsitzende Richter George King in Leidschendam. Er bestätigte damit das Urteil erster Instanz, gegen das sowohl die Verteidigung als auch die Anklage Berufung eingelegt hatten.

Taylor war im vergangenen Jahr wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden, darunter Mord, Vergewaltigung, Sklaverei und die Rekrutierung von Kindersoldaten. Die Verteidigung hatte auf nicht schuldig plädiert, die Anklage eine Haftstrafe von 80 Jahren gefordert. Der 65-jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Im Bürgerkrieg in Sierra Leone zwischen 1991 und 2001 wurden rund 120.000 Menschen getötet.

26 Sep 2013

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