taz.de -- Ex-Bundespräsident Wulff vor Gericht: Zwei Freunde und 719,40 Euro
„Motivation“ Oktoberfestbesuch? So bewertet die Staatsanwaltschaft den Fall Wulff und sieht Vorteilsnahme. Der gibt sich zu Prozessbeginn „empört“.
HANNOVER taz | Christian Wulff setzt auf Freispruch. Zum Auftakt seines Korruptionsprozesses vor dem Landgericht Hannover nimmt er nicht diskret den Seiteneingang. Wulff will gesehen werden, als er über den Vorplatz geht, durch die Pressemeute, die ihn sogleich verschluckt. „Ich habe mich immer korrekt verhalten“, spricht der einstige niedersächsische Minister- und spätere Bundespräsident in die Mikros, der am Donnerstag als erstes bundesdeutsches Staatsoberhaupt überhaupt vor Gericht steht.
14 Monate hat die Staatsanwaltschaft Hannover gegen ihn ermittelt und quasi jeden Verdacht auf Vergünstigung abgeklopft, über den in der Wulff-Affäre berichtet worden war. Hauskredite, Urlaubsreisen, Autokäufe, Einladungen.
Doch vor Gericht geht es jetzt nur noch um einen Oktoberfestbesuch von Wulff und seiner Noch-Frau Bettina. Bei dem Trip 2008 soll der befreundete Filmunternehmer David Groenewold den Wulffs Teile der Hotel- und Babysitterkosten, ein Abendessen und die Kosten des Festzeltbesuchs spendiert haben, insgesamt 719,40 Euro.
Groenewold habe den damaligen Ministerpräsidenten damit „motivieren wollen, sich in dienstlicher Eigenschaft“ für sein Filmprojekt „John Rabe“ einzusetzen, formuliert es Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Wulff kam der Bitte nach und warb bei Siemens-Vorstandschef Peter Löscher um Unterstützung. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Bestechung und Bestechlichkeit. Das Gericht dagegen hat das Verfahren gegen Wulff und Groenewold wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung eröffnet.
Was ist Freundschaft, was Geschäft?
Im Gegensatz zur Bestechung muss dabei der gewährte Vorteil nur allgemein mit der Dienstausübung eines Amtsträgers verknüpft sein. Eine direkte Verbindung zwischen Wulffs Engagement für Groenewolds Film und der Einladung muss nicht nachgewiesen werden – es geht um den bloßen Anschein der Käuflichkeit und die Frage, was Freundschaft und was Geschäft war.
Dass ihre Beziehung stets rein privat war, dass sich Einladungen und Gegeneinladungen stets die Waage hielten, darauf pochen Wulff wie Groenewold jetzt vor Gericht. Groenewold sei sein „Freund“, ja, ein „Lebensbegleiter“, sagt Wulff. Groenewolds Anwalt beschreibt Wulff als beinahe väterlichen Freund seines Mandanten, der ihm in „Lebenskrisen“ ein „Vertrauter“ war. Als einer der Ersten habe Groenewold von Wulffs neuer Frau erfahren, habe auf der Hochzeit eine Rede gehalten und die Wulffs noch am Tag der Geburt ihres Sohnes im Krankenhaus besucht.
45 Minuten lang erklärt sich Wulff, spricht mit fester Stimme, die Hände vor dem Bauch gefaltet, sein Bundesverdienstkreuz am Revers des Anzugs. „Empört“ sei er über die „Einseitigkeit“ und die „Grenzüberschreitungen“ der Ermittlungen. Immer wieder seien „unter Bruch der Geheimhaltung“ Details an die Öffentlichkeit gelangt. Wulff spricht von „ehrabschneidendem“ Vorgehen, dem „Verlust jeglicher Privatsphäre“, einem „lebenslangen Schaden“ durch die Affäre.
„Schlechtes Gewissen“
Und auch Groenewold betont in seiner Erklärung, die sein Anwalt verliest, sein „guter Ruf“, seine „berufliche und persönliche Existenz“ seien durch das Verfahren und die „einseitige Berichterstattung“ zerstört. Es sei ihm „unmöglich“, noch seinem Beruf nachzugehen.
Zu den Umständen des Oktoberfestbesuchs lassen sich die beiden Angeklagten auch gleich am ersten von insgesamt 22 angesetzten Verhandlungstagen ein: Groenewold lässt seinen Anwalt erklären, er als „Organisator“ des Wochenendes habe einen Teil der Hotelkosten aus „schlechtem Gewissen“ bezahlt, da die Übernachtungen teurer gewesen seien als vorab besprochen. „Wulff war in diesen Vorgang nicht involviert.“
Die Kosten für den Babysitter will Wulff Groenewold bar erstattet und von den Hotelkosten erst 2012 erfahren haben. Jegliche Verbindung zwischen seinem Einsatz für Groenewolds „John Rabe“-Film und dem Wochenende nennt Wulff „absurd“. Er habe sich wegen der historischen Figur Rabe für den Film engagiert.
Um das zu prüfen, wird das Gericht 45 Zeugen anhören; bis April ist der Prozess terminiert. Unter den Zeugen sind Bettina Wulff sowie die Schauspielerin und „Tatort“-Kommissarin Maria Furtwängler. Gibt es danach keinen Freispruch, sondern eine Verurteilung – im schlimmsten Fall drohen Wulff drei Jahre Haft –, bleibt den beiden Angeklagten die Revision beim Bundesgerichtshof.
14 Nov 2013
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