taz.de -- Amnestiegesetz in Russland: Putin selektiert

Das Amnestiegesetz wird nachgebessert. Greenpeace- und Pussy-Riot-Mitglieder können freikommen. Putin-Kritiker Chodorkowskij bleibt jedoch in Haft.
Bild: Fröhliche Spielchen: Vor Olympia in Sotschi möchte Putin das Image Russlands aufpolieren.

MOSKAU taz | Die russische Duma hat das geplante Amnestiegesetz auch auf die inhaftierten Greenpeace-Aktivisten ausgedehnt. Am Mittwoch nahm das Parlament entsprechende Änderungen in den Text auf, der am Vortag in erster Lesung gebilligt worden war.

Präsident Wladimir Putin hatte der Duma das Gnaden-Dekret aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der russischen Verfassung im Dezember vorgelegt. Für den Kremlchef ist dieser Gnadenakt die neunte Amnestie seit seinem Amtsantritt im Jahr 2000. Ursprünglich war geplant, dass bis zu 25.000 Inhaftierte auf freien Fuß gesetzt werden sollten. Inzwischen gehen Beobachter nur noch von 2.000 Häftlingen aus.

Moskau dürfte mit der Amnestie unmittelbar vor der Eröffnung der Olympischen Winterspiele Anfang Februar sein wegen eklatanter Rechtsverstöße ramponiertes Image im Westen ein wenig aufpolieren wollen. So wird erwartet, dass die zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilten beiden Frauen der Punk-Band Pussy Riot amnestiert werden. Vor zwei Jahren protestierten die Künstlerinnen mit einem Punk-Gebet in der Moskauer Christus Erlöser Kirche gegen den politischen Schulterschluss zwischen Kirche und Kreml.

Fieberhaft arbeitete die Duma bis zuletzt an dem Gesetz, um sich auch der prominenten Gefangenen aus dem Westen rechtzeitig noch zu entledigen. Dazu wurde ein zusätzlicher Passus aufgenommen, der eine Begnadigung auch bei laufenden Ermittlungen und vor einem rechtskräftigen Urteil erlaubt.

Davon sind vor allem die 30 Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace betroffen, die im September bei dem Versuch eine Ölplattform Gazproms in der Arktis zu kapern, festgenommen wurden. Zunächst war gegen sie wegen Piraterie ermittelt worden. Später besann sich der Kreml und wandelte die Anklage in Rowdytum um. Zu einem Gerichtsverfahren war es bislang nicht gekommen.

Aufklärungsstatistiken aufgebessert

Der Gnadenakt beschränkt sich ansonsten auf Frauen, Rentner, Invaliden und sozial schwächere Insassen. Meist solche, die wegen geringfügiger Vergehen hinter Gittern landeten. Es sind die in Russland legendären Hühnerdiebe, mit denen die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig die Aufklärungsstatistiken aufzubessern versuchen.

Russlands prominentester Häftling, der Putin-Gegner und Ex-Ölmilliardär Michail Chodorkowskij, fällt unterdessen nicht unter den Gnadenakt. Schon im Vorfeld wurde das mit einer Amnestie im letzten Jahr begründet, die sich ausschließlich auf Wirtschaftvergehen erstreckte. Der Casus Chodorkowski war indes bewusst von der Regelung ausgenommen worden. Michail Chodorkowski sitzt seit zehn Jahren im Lager, seine Haftstrafe endet im August 2014. Inzwischen häufen sich aber Hinweise, wonach der Kreml gegen den Ex-Yukos-Chef bereits eine neue Anklage schmiedet.

Auch der Oppositionelle Alexei Nawalny, der im Juli wegen vermeintlicher Veruntreuung zu fünf Jahren Lagerhaft auf Bewährung verurteilt worden war, bleibt vorbestraft. Ihm entzog die Moskauer Anwaltskammer gerade die Anwaltslizenz.

Mit einer Freilassung können dagegen acht Demonstranten rechnen, die am 6. Mai 2012 vor der Amtseinführung Wladimir Putins gegen die Rückkehr des Kremlchefs protestiert hatten.

19 Dec 2013

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Klaus-Helge Donath

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