taz.de -- Kommentar Ermittlungen gegen NSA: Peinlicher Stillstand

Noch immer wird geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die NSA eingeleitet werden soll. Die deutsche Justiz setzt ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
Bild: Spionagetechnik aus Sherlock Holmes' Zeiten

Generalbundesanwalt Harald Range war schnell. Kaum wurde bekannt, dass die NSA deutsche Bundesbürger vermutlich flächendeckend ausspioniert, hat Range einen Prüfvorgang angelegt. Und als bekannt wurde, dass die Amerikaner das Handy der Kanzlerin abhörten, kam ein zweiter Beobachtungsvorgang hinzu.

Doch was zunächst zupackend wirkte, ist inzwischen vor allem peinlich. Denn noch immer wird nur geprüft, ob ermittelt werden soll. Noch immer gibt es kein förmliches Ermittlungsverfahren. Die völlig Untätigkeit der Rechtspflege wirkt wie Liebedienerei gegenüber dem mächtigen Verbündeten – vor allem solange die USA nicht einmal ein Ende der Bespitzelung versprechen.

Deshalb geht es jetzt darum, wer innenpolitisch die Verantwortung für diesen Stillstand übernimmt. Range hat laut Spiegel bereits signalisiert, dass er genug Indizien für ein Ermittlungsverfahren hätte, an ihm liege es also nicht. Auch der neue Justizminister Heiko Maas, der sich schon bei der Vorratsdatenspeicherung als gewiefter Symbolpolitiker erwiesen hat, will nicht als Blockierer wahrgenommen werden. Sollen doch Außenminister Steinmeier und Kanzlerin Merkel als Marionette der USA dastehen. Aber vermutlich haben sie darauf auch keine Lust.

Es spricht also manches dafür, dass es bald zumindest ein Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Aktivitäten gibt. Am Ende wird zwar sicher keine Anklage gegen US-Offizielle stehen; die Möglichkeiten ein Ermittlungsverfahren aus außenpolitischen Gründen später wieder einzustellen, sind groß. Doch zunächst könnte so zumindest etwas Widerspenstigkeit signalisiert werden. Die Justiz muss nur aufpassen, dass sie am Ende des ganzen Schauspiels von den Bürgern noch ernst genommen wird.

19 Jan 2014

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Christian Rath

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