taz.de -- Kinderrechte: Yagmur: SPD will Konsequenzen
SPD schließt sich CDU-Antrag zur Überprüfung geplanter Rückführungen von Kindern an und will Kinderrechte im Grundgesetz verankern.
Hamburgs Sozialdemokraten ziehen erste Konsequenzen aus dem Tod der dreijährigen Yagmur – indem sie über ihren eigenen Schatten springen und der Opposition zustimmen. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion kündigte an, am heutigen Mittwoch einem Antrag der CDU zuzustimmen, nach dem alle Fälle, in denen die „Rückführung von außerhalb der Herkunftsfamilie untergebrachten Kindern“ geplant ist, erneut überprüft werden. Sie sollen gestoppt werden, wenn es auch nur den leisesten Verdacht auf elterliche Gewalt gegen das Kind in der Vergangenheit gibt.
Zufrieden damit zeigt sich der familienpolitische Sprecher der CDU, Christoph de Vries, findet aber dennoch einen Grund zum kritteln: „Es ist schon kurios, dass die SPD unseren Antrag braucht, um solche Selbstverständlichkeiten umzusetzen und aus der Schockstarre zu erwachen.“
Die bei Pflegeeltern lebende Yagmur war vergangenen August zurück zu ihren leiblichen Eltern gebracht worden, obwohl die Staatsanwaltschaft noch ermittelte, ob diese ihr bei einem früheren Besuch eine Schädelverletzung zugefügt hatten. Als das Mädchen am 18. Dezember infolge eines auf Tritte oder Schläge hindeutenden Leberrisses verblutete, war ihr Körper mit Blutergüssen übersäht und wies mehrere Rippenbrüche und Armfrakturen auf. Yagmur muss über Wochen misshandelt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft Yagmurs Vater Totschlag und der Mutter Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vor. Laut Staatsanwaltschaft soll sie sogar versucht haben, die Hämatome am Körper des Mädchens mit Schminke zu überdecken.
Neben der Rückführungskontrolle beantragt die SPD auch der Einsicht in die Fallakten für alle Abgeordneten. Zudem will sie eine Bundesrats-Initiative starten, um Kinderrechte zukünftig im Grundgesetz zu verankern.
Für Melanie Leonhard, die familienpolitische Sprecherin der SPD, wäre das mehr als nur ein Signal: Nur mit einer Grundgesetzerweiterung sei „der Schutz des Kindeswohls – im Konfliktfall gegen das grundgesetzlich geschützte elterliche Erziehungsrecht – durchsetzbar“. Der Fall Yagmur mache „deutlich, dass leibliche Eltern nicht zwingend das Beste für ein Kind sein müssen“. De Vries allerdings wittert eine „Scheindebatte“. „Wo trotz massiver Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nur weggeschaut wird, helfen auch keine Kinderrechte im Grundgesetz“, sagt der Politiker.
CDU, Grüne und FDP werden zudem am heutigen Mittwoch einen „Antrag auf die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) Yagmur“ in die Bürgerschaft einreichen, den sie als Minderheitsrecht auch selbst beschließen können. Dieser biete die Chance, „alle Personen zu befragen, die konkret am Fallgeschehen beteiligt“ waren und „aus Fehlern zu lernen“, begründet die Grünen-Abgeordnete Christiane Blömeke die PUA-Einsetzung.
Für die Grünen ist vor allem die Arbeitssituation in den Jugendämtern an den Pannen, die schon mehreren Kindern das Leben kosteten, schuld: Sie fordern 65 zusätzliche Stellen für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in den Ämtern. Die Linke macht sich dagegen für eine Enquetekommission stark, die das Jugendhilfesystem ganz generell inspizieren soll.
11 Feb 2014
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