taz.de -- Todesurteile in Indien: Späte Gnade für Attentäter

Drei Hintermänner des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi müssen lebenslange Haftstrafen absitzen. Ihre Todesurteile wurden aufgehoben.
Bild: Staatsanwalt Ujjwal Nikam, ein Vertreter der Todesstrafe in Indien.

NEU DELHI afp | Indiens Justiz hat die Todesurteile für drei Hintermänner des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Der Oberste Gerichtshof des Landes rechtfertigte seinen Beschluss vom Dienstag damit, dass über die Gnadengesuche der Täter erst nach elf Jahren und somit viel zu spät entschieden worden sei.

Die Regierung hätte „innerhalb einer angemessenen Zeitspanne“ ihre Einschätzung zu einer möglichen Begnadigung abgeben müssen, über die in Indien letztlich der Staatspräsident zu befinden hat.

Rajiv Gandhi war im Mai 1991 durch den Anschlag einer Selbstmordattentäterin getötet worden. Die drei Männer, die der srilankischen Rebellenbewegung Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) angehörten, waren damals wegen der Planung des Attentats verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte 1999 die gegen sie verhängte Todesstrafe. Auch Rajivs Mutter, die frühere Premierministerin Indira Gandhi, starb 1984 durch ein Attentat. Seine Tochter Sonia Gandhi ist die Vorsitzende der regierenden Kongress-Partei.

Die Gnadengesuche landeten immer wieder in der Schublade

Das im Jahr 2000 beim indischen Staatspräsidenten eingereichte Gnadengesuch der drei Männer landete - auch unter dessen Nachfolgern - immer wieder in der Schublade. Erst 2011 wurde es endgültig zurückgewiesen. Mehrere Regierungen hatten vermeiden wollen, die große tamilische Bevölkerung im Süden des Landes zu verärgern, wo die Drahtzieher des Attentats als Helden gelten.

Die Gerichtsentscheidung vom Dienstag lobte ein Anwalt der Verurteilten nun als „menschliches“ Zeichen der Hoffnung, dass seine Mandanten eines Tages wieder frei kommen könnten. Ohnehin sei es „an der Zeit, dass die Todesstrafe in diesem Land abgeschafft wird“, sagte der Anwalt Yug Chaudhary dem Sender NDTV.

Vergangenen Monat hatte der Oberste Gerichtshof ein wegweisendes Urteil erlassen, mit dem zusätzliche Einschränkungen für die Hinrichtung von Häftlingen eingeführt wurden. Wegen „übermäßiger und unerklärlicher“ Verzögerungen bei der Vollstreckung ihrer Exekutionen wurden zudem die Todesstrafen von 15 Gefängnisinsassen aufgehoben.

18 Feb 2014

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