taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Wahl in Thailand annuliert
Weil die Wahl nicht in allen 28 Wahlbezirken gleichzeitig abgehalten wurde, ist sie ungültig, sagt das thailändische Verfassunggericht. Oppositionelle hatten die Wahl gestört.
BANGKOK ap | Das Verfassungsgericht in Thailand hat die Parlamentswahl vom 2. Februar für ungültig erklärt. Die Abstimmung habe gegen die Verfassung verstoßen, weil sie nicht in allen 28 Wahlbezirken abgehalten worden sei, teilten die Richter am Freitag mit. Die Wahl müsse aber landesweit am selben Tag stattfinden.
Die Richter stimmten mit sechs zu drei Stimmen für die Annullierung. Zugleich ordneten sie eine Neuwahl an. Direkt nach der Wahl hatte die Opposition die Annullierung beim Verfassungsgericht beantragt.
Regioerungsgegner hatten die Wahl gestört, Wahllokale blockiert und Kandidaten abgehalten, sich zu registrieren. Ihr Ziel ist es, Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra zu stürzen, der sie Korruption vorwerfen. Zugleich wollen sie einen nicht gewählten „Volksrat“ einsetzen, der Reformen gegen Korruption entwickelt. Yingluck hatte einen Rücktritt abgelehnt und ließ die Wahl durchführen, um sich neue Unterstützung zu sichern. Sie zeigt sich jedoch offen für Reformen.
Die oppositionelle Demokratische Partei hatte nach der Wahl erklärt, die Wahl habe in mehreren Punkten gegen die Verfassung verstoßen. Sie sei nicht fair gewesen und nicht an einem Tag abgehalten worden.
Kritiker warfen der Demokratischen Partei allerdings vor, unlogisch zu handeln: Die Wahlen hätten nicht an einem Tag überall im Land stattfinden können, weil Aktivisten der Opposition Millionen Wähler an der Stimmabgabe gehindert hätten. Insgesamt 18 Prozent der 48 Millionen Stimmberechtigten waren davon betroffen.
Die Regierungsgegner demonstrieren seit Anfang November gegen Yingluck. Bei Protesten starben mindestens 23 Menschen.
21 Mar 2014
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