taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ZDF-Staatsvertrag ist illegal

Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF wird eingeschränkt. Der entsprechende Staatsvertrag wurde von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.
Bild: Die gute alte Zeit: Lottofee Heike Maurer 2007.

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich eingeschränkt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied.

Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, sagte Kirchhof. Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten geklagt, nachdem 2009 eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. Brender hatte der Union vorher vorgeworfen, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen.

25 Mar 2014

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