taz.de -- Streit um Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission gibt nach

Juristischer Erfolg zur Vorratsdatenspeicherung: Eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wurde nun zurückgezogen.
Bild: Genug gespeichert: Lager für Magnet-Datenbänder.

LUXEMBURG dpa | Im Streit mit der EU-Kommission um die Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen juristischen Erfolg errungen. Die EU-Kommission zog ihre Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurück (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit.

Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Nach wie vor darf Deutschland nach einem Urteil des [1][Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010] keine Telefon- und Internetdaten der Bürger auf Vorrat sammeln – das dürfte wohl auch so bleiben.

Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die [2][32006L0024:DE:HTML:europäische Richtlinie von 2006] nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen. Dies sollte bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder sollten auf die gesammelten Daten zugreifen, um etwa zu wissen, wer wann mit wem telefoniert hat. Der Inhalt von Gesprächen sollte nicht erfasst werden.

Anfang April hatten die Luxemburger Richter das [3][EU-Gesetz von 2006 aber verworfen]. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt.

Die EU-Kommission zog ihre Klage nun zurück und beantragte bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.

6 May 2014

LINKS

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung_in_Deutschland
[2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX
[3] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf

TAGS

Vorratsdatenspeicherung
Europäische Kommission
Snowden
Telekom
Google
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Innere Sicherheit: Caffier zeigt Flagge

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat ganz eigene Ideen von Gleichberechtigung und Datenschutz.

Datenabfrage bei der Telekom: Noch mehr Betroffene

Eine Auskunft der Telekom für die Behörden kann sich auf Tausende Menschen beziehen. Grünen-Politiker Malte Spitz misstraut dem Unternehmen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google muss Verweise löschen

Haben Menschen das Recht, dass Google veraltete Informationen vergisst? Ja, sagt überraschend der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Union will Vorratsdatenspeicherung: Nationaler Alleingang

Der CDU-Vize-Vorsitzende Thomas Strobl drängt darauf, die Vorratsdatenspeicherung möglichst schnell vorzuschreiben: Das sei trotz EuGH-Urteil möglich.

Debatte um Vorratsdatenspeicherung: Bouffier spricht sich für Reform aus

Der Europäische Gerichtshof hatte die europaweite Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Hessens Ministerpräsident will aber nicht von ihr lassen.

Kein Vorstoß bei Vorratsdatenspeicherung: Lieber erst mal ignorieren

Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinfällig. Die Koalition will daher auf dem Gebiet auch erst mal nichts tun.