taz.de -- Türkisches Gesetz tritt in Kraft: Keine Werbung mehr für Alkohol

In der Türkei darf nicht mehr für Alkohol geworben werden. Laden- und Gastronomiebesitzern, die dagegen verstoßen, droht eine hohe Geldstrafe.
Bild: Gefährdete Volksgesundheit: Türke mit Alkohol.

ISTANBUL dpa | In der Türkei darf nirgends mehr für Alkohol geworben werden. Am Mittwoch endete die Übergangsfrist für ein verschärftes Alkoholgesetz, das im vergangenen September in Kraft trat. Ladenbesitzer, Restaurants, Kneipen oder Supermärkte müssen jegliche Werbung für Alkohol entfernen.

Alkohol-Produzenten dürfen nicht mehr als Sponsoren werben, das Logo der Marken darf nicht zu sehen sein. Bei wiederholten Verstößen gegen das Verbot drohen bis zu einer halben Million Türkische Lira (umgerechnet knapp 175.000 Euro) Strafe.

Seit September 2013 gilt für Geschäfte die Regelung, dass sie zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens keinen Alkohol verkaufen dürfen. In Restaurants, Kneipen und Bars kann allerdings weiterhin jeder trinken, wann und was er will.

Die islamisch-konservative AKP-Regierung führte als Grund für das Gesetz die Volksgesundheit an.

11 Jun 2014

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