taz.de -- Zschäpe-Verteidiger im NSU-Prozess: Gericht vertagt Entscheidung

Die Richter haben doch noch nicht geäußert, ob Beate Zschäpe ihre Anwälte wechseln darf. Die Sitzung am Dienstag beginnt später als geplant.
Bild: Noch sind sie Zschäpes Anwälte mit den klangvollen Namen Stahl, Heer und Sturm (v. l.)

BERLIN taz | Behält sie ihre Anwälte oder nicht? Hinter verschlossenen Türen beriet am Montag das Oberlandesgericht München über den Misstrauensantrag von Beate Zschäpe gegen ihre drei Pflichtverteidiger im NSU-Prozess – mit offiziell noch offenem Ausgang.

Eine Gerichtssprecherin verweigerte zu den Beratungen am Montag jeden Kommentar: Es gehe um „höchstpersönliche Umstände“ zwischen der Angeklagten und ihren Anwälten, die daher nicht öffentlich gemacht würden.

Das Gericht aber nahm sich mehr Bedenkzeit: Der kommende Prozesstag am Dienstag beginnt erst um 13 Uhr, nicht wie geplant am Morgen. Zwei für den Vormittag geladenen Zeugen wurde wieder abgesagt.

Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch überraschend einem Gerichtswachtmeister mitgeteilt, kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger zu haben. Ihrem am Freitagabend schriftlich nachgereichten Antrag werden aber nur wenig Chancen eingeräumt: Zschäpe soll sich darin nur sehr knapp und allgemein über das Auftreten ihrer Anwälte beklagt haben. Für die hohen Hürden, um Pflichtverteidiger von einem Mandat zu entbinden, dürfte das kaum reichen.

Auch die Bundesanwaltschaft, Ankläger im NSU-Prozess, soll sich abschlägig gegenüber dem Antrag geäußert haben. Ein Sprecher wollte dies nicht kommentieren. Laut [1][der Süddeutschen Zeitung] bezeichnet die Bundesanwaltschaft die Kritik Zschäpes aber als „rechtlich unbeachtlich“. Auch Zschäpes Verteidiger waren zu einer Stellungnahme aufgefordert, auch sie äußerten sich nicht.

Von Seiten des Senats gibt es Anzeichen, dass der Antrag abgelehnt wird. Dafür spricht, dass Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag bereits wieder mit dem normalen Prozessprogramm plant. Dort sollen, wie lange vorgesehen, zwei Urlaubsbekanntschaften des NSU-Trios befragt werden.

Zschäpe wird vorgeworfen, mit ihren Mitstreitern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die sich 2011 erschossen, für zehn rechtsextrem motivierte Morde und zwei Bombenanschläge verantwortlich zu sein.

21 Jul 2014

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[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-zschaepe-darf-anwaelte-wohl-nicht-wechseln-1.2054733

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Konrad Litschko

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