taz.de -- Urteil im Pistorius-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Fünf Jahre Haft für Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung an seiner Freundin, bei guter Führung ein früher Anspruch auf Hausarrest: zu wenig, findet die Anklage.
JOHANNESBURG ap | Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil und das Strafmaß im Mordprozess gegen Oscar Pistorius Berufung einlegen. Ein entsprechender Antrag werde beim Gericht eingereicht, erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, Nathi Mncube, am Montag. Pistorius war in der vergangenen Woche wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Bei guter Führung hat Pistorius allerdings bereits nach zehn Monaten Haft Anspruch auf eine Verlegung in den Hausarrest. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und ein deutlich höheres Strafmaß gefordert.
Unmittelbar nach der Bekanntgabe der fünfjährigen Haftstrafe durch Richterin Thokozile Masipa am vergangenen Dienstag hatten sich sowohl Anklage als auch Verteidigung einen möglichen Einspruch zunächst vorbehalten. Ohne Berufung wäre das Urteil nach 14 Tagen rechtskräftig geworden. Pistorius trat seine Haftstrafe bereits an.
Der Paralympics-Star hatte Steenkamp im Februar 2013 durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Pistorius beteuerte, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und aus Angst vor diesem geschossen. Die Anklage hingegen ging von einem Streit des Paares aus, in dessen Folge Pistorius Steenkamp erschoss. Masipa reichten die Beweise für einen Mord aber nicht aus. Im September entschied sie auf fahrlässige Tötung und legte schließlich vergangene Woche das Strafmaß fest.
Das Verfahren gegen den Sprinter hatte nicht nur die Öffentlichkeit in Südafrika in seinen Bann gezogen. Noch im Sommer 2012 war der beidseitig unterschenkelamputierte Pistorius bei den Olympischen Spielen in London angetreten. Bei den Paralympics gewann er insgesamt sechs Goldmedaillen für Südafrika.
27 Oct 2014
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