taz.de -- Urteil in Frankreich: Passentzug ist „verfassungskonform“

Der französische Verfassungsrat hat ein Urteil gefällt: Demnach ist der Entzug der Staatsbürgerschaft von Terror-Verurteilten rechtens.
Bild: Denkt über weitere Maßnahmen nach: Premierminister Manuel Valls

PARIS afp | Wegen Terrorvergehen verurteilten Straftätern kann die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine entsprechende Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs sei „verfassungskonform“, urteilte der französische Verfassungsrat am Freitag in Paris. Das Gesetz erlaubt den Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden.

Voraussetzung ist aber, dass der Verurteilte dadurch nicht staatenlos wird, also noch einen anderen Pass hat. Die französische Regierung hat deutlich gemacht, nach der islamistischen Anschlagsserie im Anti-Terror-Kampf verstärkt auf diese Maßnahme zurückgreifen zu wollen.

Der Verfassungsrat befasste sich konkret mit dem Fall eines Franko-Marokkaners, der im März 2013 wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit einem terroristischen Vorhaben zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Er soll junge Männer für den Kampf im Irak, in Afghanistan, in Somalia und in der Sahel-Zone rekrutiert haben.

Der in Casablanca geborene Mann hatte 2003 neben der marokkanischen auch die französische Staatsbürgerschaft angenommen. Sie wurde ihm nach seiner Verurteilung per Dekret entzogen. Der in Haft sitzende Mann zog dagegen bis vor den Verfassungsrat. Sein Anwalt argumentierte, durch den Gesetzesartikel werde die Gleichheit zwischen gebürtigen Franzosen und Eingebürgerten verletzt.

Wird die „Nationale Unwürdigkeit“ wieder eingeführt?

Der Verfassungsrat erklärte dagegen, die unterschiedliche Behandlung sei durch das Ziel der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt und verstoße „nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit“. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei als Strafe bei Terrorvergehen zudem nicht unverhältnismäßig. Ähnlich hatten die Verfassungshüter schon 1996 geurteilt.

Über den Umgang mit gewaltbereiten Islamisten wird in Frankreich seit der islamistischen Anschlagsserie vor zwei Wochen mit 17 Todesopfern heftig diskutiert. Premierminister Manuel Valls sagte am Mittwoch, es stelle sich die „legitime Frage nach den Konsequenzen für diejenigen, die die Nation angreifen, zu der sie gehören, weil sie dort geboren oder von ihr aufgenommen wurden“.

Für französische Islamisten ohne zweiten Pass wird derzeit diskutiert, den Straftatbestand der „Nationalen Unwürdigkeit“ wieder einzuführen. Diesen Straftatbestand gab es bislang nur während der Französischen Revolution und während des Zweiten Weltkriegs für Kollaborateure.

Er sieht einen Entzug bürgerlicher Rechte wie das Wahlrecht oder ein Verbot bestimmter Berufe etwa im Staatsdienst vor. Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat eine Wiedereinführung der „Nationalen Unwürdigkeit“ vorgeschlagen, der sozialistische Premier Valls nahm dies später auf.

23 Jan 2015

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